Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit


Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eines nahen Angehörigen

In Deutschland sind 3,1 Millionen Menschen pflegebedürftig und auf die Hilfe anderer angewiesen. Knapp Dreiviertel von ihnen leben weiterhin in ihren eigenen vier Wänden und werden durch Angehörige betreut. Doch viele pflegende Angehörige sind berufstätig, wodurch die Betreuung oft eine Herausforderung ist. 

Seit 2015 entlastet das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf pflegende Angehörige, indem sie das Recht auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monate haben. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Ansprüche und Ihre Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren:

Inhalt

Familienzeit


Die Pflegebedürftigen in Deutschland sind häufig auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen.

Die drei Arten der Freistellung für pflegende Angehörige

Es gibt drei Arten der Freistellung für pflegende Angehörige. Bei allen drei Arten ist Voraussetzung, dass es sich bei der Pflege um einen nahen Angehörigen handelt.

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Maximal 10 Tage Auszeit in akuter Pflegesituation eines nahen Angehörigen mit Lohnersatzleistung
2. Pflegezeit: Bis zu 6 Monate Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen (vollständig oder teilweise) mit zinslosem Darlehen
3. Familienpflegezeit: Maximal 24 Monate teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen mit zinslosem Darlehen

Wer zählt zu den nahen Angehörigen?  

  • Eltern, Stiefeltern, Großeltern und Schwiegereltern
  • Geschwister
  • Ehepartner, Lebenspartner
  • Partner einer eheähnlichen sowie lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch die des Ehegatten oder Lebenspartners)
  • Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Schwägerinnen und Schwager

 

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage Ihrer Arbeit fernzubleiben, um akute oder weiterführende Pflegemaßnahmen für einen Ihrer nahen Angehörigen zu organisieren. Für einen rechtlichen Anspruch muss die akute Pflegesituation unerwartet auftreten. 

Sie können die zehn Arbeitstage zusammenhängend in Anspruch nehmen oder auf mehrere Zeiträume verteilen. Ihr Arbeitgeber stellt Sie für den Zeitraum vollständig frei

Sie müssen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht bei Ihrem Arbeitgeber ankündigen, ihn allerdings unverzüglich über die Arbeitsverhinderung sowie die Dauer informieren. Als nahe Angehörige haben Sie auch die Möglichkeit, diese zehn Tage untereinander aufzuteilen und sich parallel oder nacheinander um die Pflegebetreuung Ihres nahen Angehörigen zu kümmern.  

Während der kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben Sie Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung. Es ersetzt Ihren entgangenen Lohn während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und gibt Beschäftigen, die die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren, eine finanzielle Sicherheit. Der Gesamtanspruch beträgt höchstens zehn Tage. Sie können sich das Pflegeunterstützungsgeld auch mit mehreren Angehörigen teilen.

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Pflegekasse Ihres zu pflegenden nahen Angehörigen ist für die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes zuständig. Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen Sie daher bei der Pflegekasse beziehungsweise beim Pflegeversicherungsunternehmen Ihres nahen Angehörigen. Ihrem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung Ihres Angehörigen beigelegt werden. Da die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes an Ihrem Nettoeinkommen gemessen wird, benötigt die Pflegekasse auch eine Entgeltbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt Ihren Nettolohn zu 90 bis 100 Prozent. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag eigenständig und direkt bei der Pflegekasse einreichen.

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Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung im Überblick


Dauer:

1-10 Tage mit der Option, diese Tage unter nahen Angehörigen aufzuteilen

Art der Freistellung:
1-10 Tage mit der Option, diese Tage unter nahen Angehörigen aufzuteilen

Wer hat Anspruch auf die kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Nahe Angehörige

Wann habe ich Anspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Wenn eine akute „Pflegesituation“ für einen nahen Angehörigen auftritt, das heißt die Pflegebedürftigkeit muss unvermittelt und unterwartet auftreten. Bei einer bestehen Pflegebedürftigkeit haben Sie kein Recht auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, außer die bestehende Pflegebedürftigkeit verschlimmert sich plötzlich.

Lohnersatzleistung:
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld.

Rechtliche Grundlage:
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ich nach § 2 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) geregelt. Sie kann unabhängig von der Unternehmensgröße in Anspruch genommen werden.

Die Pflegezeit für nahe Angehörige

Bei der Pflegezeit können Sie sich maximal sechs Monate von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu pflegen. In der Regel werden Sie vollständig freigestellt. In Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich auch teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen. 

Als Beschäftigter können Sie während der Pflegezeit ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.


Was bedeutet Pflegezeit?

Die Pflegezeit gibt allen Beschäftigten die Möglichkeit, sich temporär von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu übernehmen. Während der Pflegezeit ist es erlaubt, dass Sie sich von Dritten oder einem ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Pflege unterstützen lassen.

Wie beantrage ich die Pflegezeit im Betrieb? 

Ihre Pflegezeit beantragen Sie in schriftlicher Form bei Ihrem Arbeitgeber. Den Antrag auf Pflegezeit müssen Sie mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen. In Ihrem Antrag geben Sie auch Auskunft über die Dauer und den Umfang der Freistellung (vollständige oder teilweise).


Bitte beachten Sie: Zur Freistellung müssen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachweisen. Diese Bescheinigung muss Ihrem Antrag auf Pflegezeit beiliegen.

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Kann mein Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen?

Seit dem 1. Juli 2008 haben Sie als Beschäftigter nach dem Pflegezeitgesetz einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Pflegezeit daher nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Rechtsanspruch nur gültig ist, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

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Die Pflegezeit im Überblick


Dauer:

Maximal 6 Monate. Wurde eine Freistellung zunächst für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate beantragt, können Sie bis 6 Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber der Verlängerung zustimmt.

Ankündigungsfrist:
10 Arbeitstage

Art der Freistellung:
Vollständig oder teilweise

Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?
Nahe Angehörige. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschäftigte. Andernfalls haben Sie keinen rechtlichen Anspruch.

Wann habe ich Anspruch auf Pflegezeit?
Bei der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Sie müssen außerdem eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch die Pflegekaffe oder MDK nachweisen. Ihr zu pflegender naher Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 1 haben.

Lohnersatzleistungen:
Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Rechtliche Grundlage:
Die Pflegezeit ist nach §§ 3 und 4 des PflegeZG geregelt.

Pflegezeit für minderjährige pflegebedürftige Angehörige


Für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen haben Sie auch außerhalb der häuslichen Umgebung einen Anspruch auf eine Freistellung nach Pflegezeitgesetz. Voraussetzung ist, dass Ihr zu pflegender Angehöriger mindestens Pflegegrad 1 hat.

Pflegezeit bei der Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase

Sie haben auch einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Sie können sich vollständig oder teilweise bis zu drei Monaten freistellen lassen. Hierzu müssen Sie die Erkrankung Ihres Angehörigen durch eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber nachweisen.

Die Familienpflegezeit - Zeit für Familie und Beruf

Bei der Familienpflegezeit werden Sie höchstens 24 Monate von der Arbeit freigestellt, um einen Ihrer Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Sie werden, anders als in der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit, während der Familienpflegezeit nur teilweise freigestellt. Ihre Mindestarbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Woche.

Während der Familienpflegezeit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen ein reduziertes Gehalt, das anteilig an Ihrer Arbeitszeit gemessen wird. Gleichzeitig wird Ihr 
Gehalt um die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem ursprünglichen Gehalt und Ihrem reduzierten Gehalt angehobenDiese Gehaltsaufstockung finanziert Ihr Arbeitgeber aus einem zinslosen Bundesdarlehen. Nach Ende der Familienpflegezeit steigen Sie wieder vollständig in Ihren Beruf ein. Ihr Gehalt bleibt reduziert, da Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehaltes einbehält und das zinslose Darlehen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zurückzahlt.

Wie beantrage ich die Familienpflegezeit?

Ihre Familienpflegezeit beantragen Sie in schriftlicher Form mindestens 8 Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber. Im Antrag auf Familienpflegezeit kündigen Sie den gewünschten Zeitraum sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit an: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, auf wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und wie Sie Ihre Stunden wöchentlich verteilen. Zur Freistellung müssen Sie der Ankündigung außerdem einen Nachweis über den Pflegegrad Ihres zu pflegenden Angehörigen beifügen.

Kann mein Arbeitgeber die Familienpflegezeit ablehnen?

Genau wie auf die Pflegezeit, haben Sie auch auf die Familienpflegezeit einen Rechtsanspruch. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Familienpflegezeit daher nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Rechtsanspruch nur gültig ist, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Hiervon sind Beschäftigte in der Berufsausbildung ausgenommen.

Grundsätzlich endet Ihre Familienpflegezeit
nach Ablauf der vereinbarten Zeit und spätestens nach 24 Monaten.
Für den Fall, dass sich Ihre Umstände ändern, endet die Familienpflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Zu den veränderten Umständen zählen zum Beispiel:

  • Ihr zu pflegender naher Angehöriger ist nicht mehr pflegebedürftig
  • Die häusliche Pflege ist nicht mehr möglich
  • Ihr zu pflegender naher Angehöriger verstirbt während der Familienpflegezeit

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die veränderten Umstände direkt mitteilen müssen. Sie können Ihre Familienpflegezeit nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorzeitig beenden.

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Essen auf Rädern: Entlastung in der Familienpflegezeit

Der Spagat zwischen Beruf und Pflege kann, trotz Familienpflegezeit, herausfordernd sein. Wir von der Landhausküche möchten Sie mit unserem Angebot an leckeren, wechselnden Mittagessen entlasten und Ihren Angehörigen mit einer leckeren Auswahl an traditionellen Menüs versorgen. Wir liefern unser Essen auf Rädern an 365 Tagen direkt zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Im Berufsalltag oder am Wochenende können Sie sich so kurz zurücklehnen und wissen Ihren Angehörigen kulinarisch gut versorgt. In unserem Angebot finden Sie auch eine Auswahl an tiefkühlfrischen Gerichten

In unserem Probierangebot Essen auf Rädern haben Sie die Möglichkeit, unser Angebot gemeinsam mit Ihrem Angehörigen zu kosten. 

Die Familienzeit im Überblick


Dauer:
Maximal 24 Monate

Ankündigungsfrist:
8 Wochen

Art der Freistellung:
Teilweise: Sie reduzieren Ihre Stunden auf minimal 15 Stunden pro Woche

Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit?
Nahe Angehörige. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber hat mehr als 25 Beschäftigte, wobei Beschäftigte in der Berufsausbildung nicht mitgezählt werden. Andernfalls haben Sie keinen rechtlichen Anspruch.

Wann habe ich Anspruch auf Familienpflegezeit?
Bei der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Ihr zu pflegender naher Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 1 haben.

Lohnersatzleistungen:
Sie erhalten Ihren Lohn anteilig für Ihre Arbeitsleistung sowie ein zinsloses Darlehen, das die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem ursprünglichen Gehalt und Ihrem reduzierten Gehalt ausgleicht.

Besonderheit:
Sie sind verpflichtet, während der Familienpflegezeit eine Familienpflegeversicherung abzuschließen. Sie greift für den Fall, dass Sie während der Freistellung arbeitsunfähig werden oder versterben und gleicht das vorausgezahlte Gehalt aus.

Der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflege- und Familienpflegezeit unterscheiden sich in der Art der Freistellung, der Dauer sowie der Vergütung:

1. Art der Freistellung

Pflegezeit: vollständig oder teilweise
Familienpflegezeit: teilweise mit mindestens 15 Stunden

2. Dauer

Pflegezeit: maximal 6 Monate
Familienpflegezeit: maximal 24 Monate

3. Gehalt

Pflegezeit: 
Sie haben die Möglichkeit ein zinsloses staatliches Darlehen zu beantragen
Familienpflegezeit: Ihr Gehalt wird anteilig an Ihren Stunden gezahlt und um die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem ursprünglichenund Ihrem reduzierten Gehalt aufgestockt

Welche Art der Freistellung für Sie die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Es ist auch eine Möglichkeit, die Pflegezeit mit der Familienpflegezeit zu kombinieren.

Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander kombinieren

Voraussetzung für die Kombination ist, dass die Freistellungen zur Pflege direkt aufeinander folgen und die Gesamtdauer der Pflege- und Familienpflegezeit maximal 24 Monate beträgt. Die Ankündigungsfristen sowie die Voraussetzung hinsichtlich der Betriebsgröße bestehen weiterhin. Für einen Übergang von der Pflege in die Familienpflegezeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber also acht Wochen vor Ende der Pflegezeit in Kenntnis setzen. Nur wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt, haben Sie einen rechtlichen Anspruch.

Habe ich einen Kündigungsschutz bei der Freistellung?

Ja, der Kündigungsschutz besteht von der Ankündigung Ihrer Freistellung bis zum Ende der Auszeit. Das heißt sobald Sie Ihre Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber melden, kann dieser Sie bis zum Ende der Freistellung nicht mehr kündigen.