Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Angehörigen ist mit hohen Belastungen verbunden. Neben der zeitlichen Beanspruchung, die entsteht, wenn Sie sich um Ihre Angehörigen kümmern, geht die Pflege eines nahen Angehörigen oft auch mit psychischen Belastungen einher. Das eigene Leben steht auf dem Kopf und man ist immer wieder mit Sorgen um den geliebten Menschen konfrontiert. Hinzu kommen jede Menge Bürokratie und mitunter finanzielle Schwierigkeiten, denn Pflege kostet. Dabei gibt es für pflegende Angehörige verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung. Lesen Sie im Folgenden, welche Unterstützung Sie als pflegender Angehöriger in Anspruch nehmen können und wie Sie dafür sorgen, dass Sie selbst trotz Belastung gesund bleiben.

Inhalt

Pflegende Angehörige

Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

Eine besonders hohe Belastung kann die Pflege bedeuten, wenn hohe finanzielle Ausgaben mit ihr einhergehen. Das kann zum Beispiel der Platz im Pflegeheim oder ein Umbau des Wohnraums bei der Pflege Zuhause sein. Damit Sie diese Ausgaben finanzieren können, steht Ihnen oftmals eine finanzielle Hilfe bei der Pflege eines Angehörigen zu. Erkundigen Sie sich bei Ihrer PflegeversicherungKrankenkasse und beim Sozialamt nach Möglichkeiten der Entlastung für Sie als pflegender Angehöriger. Wie hoch die Leistungen ausfallen, hängt von der Pflegestufe des Seniors ab.
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Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbeitrag ist ein Zuschuss für pflegende Angehörige. Er hilft Ihnen bei der Bezahlung von Unterstützungsangeboten im Alltag. Dabei erstattet die Pflegekasse 125 Euro monatlich für Betreuungsangebote des Pflegebedürftigen oder Angebote, die Sie als pflegender Angehöriger entlasten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Ausgaben mit entsprechenden Belegen nachweisen müssen. Die Zuwendung verfällt nicht, wenn Sie sie nicht in diesem Jahr aufbrauchen, sondern ist noch bis zum 30.06. des nächsten Jahres abrufbar.

Hier finden pflegende Angehörige Beratung

Neben finanziellen Belastungen bringt die Pflege häufig auch Unsicherheiten und offene Fragen mit sich. Darum haben in etlichen Bundesländern Kommunen und Pflegekassen sogenannte Pflegestützpunkte gegründet. Diese örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen sollen pflegende Angehörige entlasten. Es geht darum, pflegende Angehörige hinsichtlich wichtiger Informationen, Antragsformulare und konkreter Hilfestellungen zu beraten und zu unterstützen.

Zusätzlich haben viele Gemeinden Senioren- und Pflegeberatungsstellen eingerichtet. Dort können Sie Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen, ob Ihnen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zustehen. Scheuen Sie sich nicht, eine solche Hilfe einzuholen, Sie haben ein Anrecht darauf.

Anrecht auf individuelle Fallbegleitung durch die Pflegekasse

Seit dem 01.01.2016 hat jeder pflegende Angehörige gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Fallbegleitung sowie Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, steht Ihnen ein Pflegetelefon zur Verfügung.

  • Tel.: 030 - 20179131
  • Montag bis Donnerstag
  • 09.00 bis 18.00 Uhr

Bürgertelefon als Hilfe für pflegende Angehörige

Neben den Pflegekassen stellt auch der Gesetzgeber eine Beratung zu Ihrer Entlastung zur Verfügung. Über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie Informationen über rechtliche Bedingungen bei der Pflege.

  • Tel.: 030 - 340 60 66 02
  • Montag bis Freitag
  • 08.00 bis 18.00 Uhr, außer freitags (08.00 bis 12.00 Uhr)

Mehr Zeit für Sie als pflegender Angehöriger

Oftmals stehen bei pflegenden Angehörigen die eigenen Bedürfnisse hinten an. Entscheidend für eine gute Betreuung ist jedoch, dass auch Sie bei guter Gesundheit bleiben. Dabei gibt es zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige:

    Kuraufenthalt für pflegende Angehörige

    Zur Erhaltung Ihrer Gesundheit können Sie einen Kuraufenthalt über die Kranken- und Pflegekasse beantragen. In der Reha können Sie sich nicht nur erholen, sondern auch therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.

    Urlaub für pflegende Angehörige

    Vielleicht benötigen Sie aber auch einfach einen Urlaub, um wieder ein wenig Kraft zu tanken? Für diesen Fall kann Ihr Angehöriger bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auf Kosten der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, um Sie zu entlasten. Das gilt übrigens auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall des pflegenden Angehörigen. Umgekehrt kann auch für die sogenannte Verhinderungspflege eine Pflegekraft in den Haushalt des Pflegebedürftigen kommen.

    Kurze Auszeiten am Tag oder in der Nacht

    Insbesondere bei einer Demenzerkrankung bietet die Tages- und Nachtpflege zuverlässige Unterstützung. Bei der Nachtpflege schläft Ihr Angehöriger in der jeweiligen Einrichtung, so dass Sie ausreichend und erholsam schlafen können. Tagsüber ist Ihr Angehöriger zuhause. Die Tagespflege können Sie beliebig oft in Anspruch nehmen, um Zeit für Besorgungen zu schaffen oder arbeiten zu gehen. In der jeweiligen Einrichtung wird Ihr Angehöriger tagsüber sicher betreut und gefördert.

    Unterstützung von externem Pflegedienst

    Je nach Pflegebedarf kann auch ein Pflegedienst eine gute Lösung für anfallende Aufgaben sein. Dieser kann zum Beispiel das Duschen Ihres Angehörigen übernehmen. Denn das erfordert in der Regel professionelle Handgriffe. Möchten Sie die Pflege vollständig übernehmen, empfehlen wir Ihnen die Pflegekurse Ihrer Pflegekasse. Pflegekassen sind dazu verpflichtet, Sie als pflegenden Angehörigen mit kostenlosen Pflegekursen zu unterstützen. Durch professionelle Schulungen sparen Sie Zeit und Kraft im Pflegealltag Ihres Angehörigen.

    Mehr Zeit im Alltag für pflegende Angehörige

    Eine weitere, dauerhafte Entlastungsmöglichkeit für Sie als pflegender Angehöriger ist ein Service für Essen auf Rädern, wie es die Landhausküche bietet. Die Mittagsgerichte werden täglich heiß ins Haus gebracht und sind speziell auf die Ernährungsbedürfnisse von Senioren abgestimmt. Damit sparen Sie sich das Einkaufen und Kochen. Das ist besonders hilfreich, wenn Ihr Angehöriger eine spezielle Kostform, beispielsweise durch die Erkrankung an Demenz, benötigt. Sehen Sie sich dazu das Angebot der Landhausküche an. Hier können Sie auch online bestellen.

     

    Köchin der Landhausküche

    Berufliche Entlastung für pflegende Angehörige

    Wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind, stellt Sie dies vor zusätzliche Herausforderungen. Egal, ob es sich dabei um einen akuten Pflegefall handelt oder die Pflegebedürftigkeit schon seit einiger Zeit besteht: Damit Sie die Pflege Ihres nahen Angehörigen und Ihren Beruf vereinbaren können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Entlastung rechtlich zu.

    1. Sollte eine akute Pflegesituation auftreten, können Sie Ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstagen fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diese Freistellung können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen, welches Ihnen von der Pflegekasse gewährt wird.

    2. Sollten Sie die Pflege selbst übernehmen, können Sie sich mit der Pflegezeit für maximal sechs Monate von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen oder sich alternativ mit der Familienpflegezeit bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Im Jahresdurchschnitt müssen Sie bei der Familienpflegezeit eine Wochenarbeitszeit von mind. 15 Stunden absolvieren. Damit soll vermieden werden, dass pflegende Angehörige Ihre berufliche Tätigkeit vollends aufgeben. Die Aufteilung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit können Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber individuell ausgestalten. Für beide Freistellungen gilt die Voraussetzung, dass Sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen. Für beide Modelle können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – kurz BAFzA - in Anspruch nehmen, um den Einkommensverlust zu kompensieren und den Lebensunterhalt zu sichern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden. In Härtefällen kann auf Antrag die Rückzahlung hinausgezögert oder teilweise oder auch ganz erlassen werden.

    Die Pflege zuhause organisieren - Tipps für pflegende Angehörige

    Neben den bürokratischen und finanziellen Herausforderungen für Sie als pflegender Angehöriger, bringt die Pflege Zuhause auch organisatorischen Aufwand mit sich. In unserem Beitrag "Wie Sie eine gute Pflege zu Hause organisieren können" geben wir Ihnen Tipps, wie Sie diese bewältigen können. 

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    Seniorenuebung