Wer pflegebedürftig wird, der steht mit einem Mal vor vielen Problemstellungen und Fragen, mit denen er sich zuvor wohl noch nie auseinandergesetzt hat. Wenn sich das eigene Leben plötzlich ändert, dann ist guter Rat teuer. Zum Glück werden in Deutschland für diesen Fall Pflegeberatungen angeboten. Diese lohnen sich zwar für Pflegebedürftige und Anbieter, werden jedoch noch nicht in dem Umfang angeboten und genutzt, der möglich – und nötig – wäre.
In Deutschland werden Pflegeberatungen von Krankenkassen, Pflegestützpunkten, Pflegediensten und kommunalen Beratungsstellen sowie selbstständigen Pflegeberatern angeboten.
Zudem gibt es eine Reihe Unternehmen, die sich auf die Pflegeberatung spezialisiert haben, wie die Medical Contact, WDS Care, familiara und das Fürstenberginstitut. Diese arbeiten entweder im Auftrag der Krankenkasse, bieten die Pflegeberatung als Arbeitgeberleistung an oder haben daraus ein kostenpflichtiges Angebot für Pflegebedürftige und Angehörige erstellt.
Dabei gibt es verschiedene Arten der Pflegeberatung, wie Martina Bliefernich, studierte Gesundheitswissenschaftlerin und Pflegeberaterin, erläutert: „Pflegeberatung nach §7 SGB XI ist eine individuelle Pflegeberatung durch einen anerkannten Pflegeberater. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf diese Pflegeberatung. Sie kann bei der Pflegekasse eingefordert werden, welche einen festen Ansprechpartner für die Pflegeberatung nennen muss und die Pflegeberatung finanziert“, die Pflegeberatung soll dabei Hilfebedarf erfassen und analysieren, einen individuellen Versorgungsplan erstellen, für die Durchführung und die Überwachung des Versorgungsplans Sorge tragen und über Leistungen zur Entlastung Pflegebedürftiger informieren.
„Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI“, indes sei „eine professionelle Pflichtberatung, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen müssen, wenn sie Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich). Die Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst beanspruchen. Pflegende Angehörigen erhalten in diesem Rahmen zudem die Möglichkeit, regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung zu erhalten“, so Bliefernich. Diese Art der Beratung werde von zugelassenen Pflegediensten oder durch von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Die Kosten trägt hier die Pflegekasse. „Bei Nichteinhaltung dieser Pflichtberatung kann das Pflegegeld gestrichen werden“, gibt Bliefernich zu bedenken.
Dann gibt es da noch „Pflegekurse und -beratung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI“, diese seien „unentgeltliche Schulungskurse und Beratungsangebote, die für jeden, der sich dafür interessiert, angeboten werden. Sie sollen soziales Engagement im Bereich der Pflege fördern und Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern. Im Rahmen dieses Angebots werden Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermittelt. Die Schulung kann auf Wunsch in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person stattfinden und wird von der Pflegekasse finanziert“. Zusätzlich gäbe es noch das lokale Pflegeberatungsangebot von Pflegestützpunken, Seniorenbüros oder Pflegediensten, die eine allgemeine Erstberatung durchführten. Da diese Beratung nicht an das Vorliegen eines Pflegegrades gebunden ist, ist diese in der Regel kostenfrei.
„Zusätzlich,“ so Bliefernich, „gibt es noch eine kostenpflichtige Pflegeberatung.“ Neben den gesetzlich geregelten und kostenlosen lokalen Beratungsangeboten gibt es, wie weiter oben genannt Unternehmen und selbstständige Pflegeberater die Ihre Leistungen kostenpflichtig anbieten. „Die Art und Umfang der Beratung soll maßgeschneidert nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden sein“, so Bliefernich.
Doch welche Themen werden am häufigsten beraten? Aus den Marktdaten von pflegemarkt.com lässt sich ablesen, dass etwa jedes zehnte Beratungsgespräch im Rahmen der Expertenstandards auf das Thema Sturzprophylaxe eingeht. Die Nachfrage nach Beratungsprodukten zum Thema chronische Schmerzen macht 8 Prozent aller Nachfragen aus. Fragen zum Thema Demenz und der Dekubitusprophylaxe werden in etwa 7 Prozent aller Beratungsgespräche beantwortet.
Bei Betrachtung der aktuellen Pflegeberatungsthemen im Suchvolumen von Google fällt zudem ins Auge, dass in Deutschland besonders oft nach Diabetes gesucht wird; was bei einer Volkskrankheit jedoch nicht weiter verwunderlich ist. Auch das Thema „Obstipation“ wird nicht zwingend nur in Pflegeberatungen besprochen. Dafür zeigt sich jedoch auch bei der Suchvolumenanalyse das Thema Demenz mit durchschnittlich 40.500 Suchanfragen pro Monat als wichtiges Thema. Erst mit einigen Abstand folgen solch spezielle Themen wie Multiresistente Keime (MRSA) (27.199 Suchanfragen pro Monat), Verhinderungspflege (22.200 Suchanfragen pro Monat) und die Kurzzeitpflege (18.100)Um die Qualität der Beratung künftig noch besser kontrollieren zu können, wird diese zukünftig von Gesetzgeber mehr ins Visier genommen. Für die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wurden bereits Empfehlungen zur Qualitätssicherung vorgelegt und bis zum 1. Januar 2020 sollen Richtlinien zur Aufbereitung, Bewertung und standardisierten Dokumentation von Beratungsbesuchen folgen. „Im Rahmen der Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste wird ab 2020 deutlich detaillierter geprüft, wie und zu welchen Themen Pflegedienste Pflegeberatung durchführen“, stellt Bliefernich fest. Zudem habe das Zentrum für Qualität in der Pflege einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege erstellt.
Pflegebedürftige Menschen haben spezielle Anforderungen an die Ernährung. Daher gibt es in der Pflege den Expertenstandard Ernährung. Wir sagen Ihnen, was dahinter steckt und welche Empfehlungen für Angehörige leicht umzusetzen sind. Hier geht's zum Artikel