Pflegeberatung für Angehörige: alle wichtigen Informationen

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stehen viele Menschen vor einer großen Herausforderung: Plötzlich ergeben sich zahlreiche Fragen und es müssen Entscheidungen getroffen werden. Zum Glück wird in Deutschland für diesen Fall eine Beratung zur Pflege von Angehörigen angeboten. Diese lohnen sich zwar für Pflegebedürftige und Anbieter, werden jedoch bislang nicht in dem Umfang angeboten und genutzt, der möglich – und nötig – wäre. Deshalb beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Pflegeberatung für Angehörige.

Inhalt

Frau am Laptop berät älteres Paar

Was ist eine Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung ist eine wichtige Hilfe für Menschen, die einen Angehörigen pflegen oder betreuen. Ziel ist es, sie dabei zu unterstützen, die Pflege ihrer Angehörigen bestmöglich zu organisieren und dabei ihre eigene Gesundheit und Belastbarkeit im Blick zu behalten. In der Beratung für pflegende Angehörige geht es um Themen wie

  • Pflegegeld,
  • Unterstützungsleistungen,
  • Pflegehilfsmittel,
  • Pflegekurse oder auch
  • rechtliche Fragen.

Außerdem werden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflege von Angehörigen vermittelt.

Was ist das Ziel einer Pflegeberatung?

Das Ziel einer Pflegeberatung für pflegende Angehörige ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu entlasten und bei der Organisation der Pflege zu unterstützen. Sie soll helfen, individuelle Lösungen für die Pflegesituation zu finden, finanzielle und organisatorische Hilfen zu erschließen sowie langfristig eine bedarfsgerechte Versorgung zu sichern. Dabei steht nicht nur die pflegebedürftige Person im Fokus, sondern auch die Entlastung und Befähigung der Pflegepersonen.

Was wird bei einer Pflegeberatung gemacht?

Im Rahmen eines Pflegeberatungsgesprächs wird die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person analysiert. Es werden Informationen über Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Entlastungsmöglichkeiten gegeben. Die Beratenden entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Versorgungsplan, klären offene Fragen und helfen beim Ausfüllen von Anträgen oder der Kommunikation mit Ämtern und Pflegekassen. Ziel einer Pflegeberatung von Angehörigen ist es, alle Ressourcen zu mobilisieren, um eine möglichst selbstbestimmte und sichere Versorgung sicherzustellen.

Welche Fragen werden bei der Pflegeberatung gestellt?

Bei einer Beratung zur Pflege von Angehörigen können unter anderem folgende Fragen auftreten:

  • Ist ein Pflegegrad vorhanden oder muss dieser noch beantragt werden?
  • Wie ist der aktuelle Pflegebedarf?
  • Welche Leistungen stehen zur Verfügung?
  • Welche Hilfsmittel werden benötigt?
  • Wie ist die Pflege zuhause organisiert?
  • Gibt es Überlastung bei pflegenden Angehörigen?

Durch die Beantwortung dieser Fragen gewinnt die Pflegeberatung ein umfassendes Bild Ihrer persönlichen Situation sowie der Ihrer Angehörigen. Auf dieser Grundlage erarbeitet Ihre Pflegeberatung gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen, beispielsweise eine Pflegegrad-Beratung, Tipps zur Organisation von Hilfsmitteln, zu alternativen Wohnformen oder zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.

Wer führt Pflegeberatungen durch?

In Deutschland werden Pflegeberatungen durch Krankenkassen, Pflegestützpunkten, Pflegediensten und kommunalen Beratungsstellen sowie selbstständige Pflegeberatende für unabhängige Pflegeberatung angeboten. Hierbei wird unter anderem in folgende Gesprächsszenarien unterschieden:

  • Bei der Pflegegrad-Beratung klären die Experten, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Pflegedienstleistungen sich daraus ergeben.
  • Ein Pflegedienst-Beratungsgespräch vor Ort hilft, die individuelle Versorgungssituation zu analysieren und notwendige Hilfsmittel zu bestimmen.
  • Für Angehörige hat sich die Pflegeberatung für pflegende Angehörige bewährt, da sie gezielt auf die Bedürfnisse sowie Entlastungsmöglichkeiten eingeht.

Zudem gibt es eine Reihe Unternehmen, die sich auf die Pflegeberatung spezialisiert haben, wie die Medical Contact, WDS Care, familiara und das Fürstenberginstitut. Diese arbeiten entweder im Auftrag der Krankenkasse, bieten die Pflegeberatung als Arbeitgeberleistung an oder haben daraus ein kostenpflichtiges Angebot für Pflegebedürftige und Angehörige erstellt.

Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle, unabhängige Pflegeberatung haben alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad und ebenfalls Personen, die bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben. Auch pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegeberatung. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten der Pflegeberatung.

Die Arten der Pflegeberatung

Individuelle Beratung für pflegende Angehörige

Martina Bliefernich, studierte Gesundheitswissenschaftlerin und Pflegeberaterin, erläutert: „Pflegeberatung nach §7 SGB XI ist eine individuelle Pflegeberatung durch einen anerkannten Pflegeberatenden. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf diese Pflegeberatung. Sie kann bei der Pflegekasse, welche einen festen Ansprechpartner für die Pflegeberatung nennen muss und die Pflegeberatung finanziert, eingefordert werden.“ Die Pflegeberatung für Angehörige soll dabei Hilfebedarf erfassen und analysieren, einen individuellen Versorgungsplan erstellen, für die Durchführung und die Überwachung des Versorgungsplans Sorge tragen und über Seniorendienstleistungen zur Entlastung Pflegebedürftiger informieren.

Pflegekurse und Pflegeberatung für Angehörige

Dann gibt es da noch „Pflegekurse und -beratung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI“, diese seien „unentgeltliche Schulungskurse und Beratungsangebote, die für jeden, der sich dafür interessiert, angeboten werden. Sie sollen soziales Engagement im Bereich der Pflege fördern und Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern. Im Rahmen dieser Angebote werden Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermittelt. Die Schulung kann auf Wunsch in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person stattfinden und wird von der Pflegekasse finanziert“. Zusätzlich gäbe es noch das lokale Pflegeberatungsangebot von Pflegestützpunkten, Seniorenbüros oder Pflegedienst-Beratungsgesprächen, die eine allgemeine Erstberatung durchführten. Da diese Beratung nicht an das Vorliegen eines Pflegegrades gebunden ist, ist diese in der Regel kostenfrei.

Wann ist Pflegeberatung Pflicht?

„Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI“, indes sei „eine professionelle Pflichtberatung, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen müssen, wenn sie Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich). Die Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen, die keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst beanspruchen. Pflegende Angehörige erhalten während der Pflegezeit zudem Möglichkeiten, regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung zu erhalten“, so Bliefernich. Diese Art der Pflichtberatung werde von zugelassenen Pflegediensten oder durch von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Die Pflegeberatungskosten trägt hier die Pflegekasse.

Übrigens: „Bei Nichteinhaltung dieser Pflichtberatung kann das Pflegegeld gestrichen werden“, gibt Bliefernich zu bedenken.

Wie läuft eine Pflegeberatung für Angehörige ab?

Wer muss bei der Pflegeberatung anwesend sein?

Bei einem Pflegeberatungsgespräch sollte möglichst die pflegebedürftige Person selbst anwesend sein, sofern sie dazu in der Lage ist. Ebenso ist die Anwesenheit der pflegenden Angehörigen oder anderer Betreuungspersonen wichtig, da sie üblicherweise viele organisatorische Aufgaben übernehmen. Je nach Situation kann auch eine gesetzliche Betreuungsperson oder ein Bevollmächtigter teilnehmen. Die Anwesenheit aller relevanten Personen erleichtert eine realistische Einschätzung der Gegebenheit, die Planung konkreter Maßnahmen sowie eine optimale Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person.

Wie lange dauert ein Pflegeberatungsgespräch?

Ein Pflegeberatungsgespräch dauert normalerweise zwischen 30 und 90 Minuten – je nach Komplexität der Pflegesituation. In manchen Fällen sind auch mehrere Termine notwendig, insbesondere wenn eine langfristige Pflegeplanung oder eine umfangreiche Umstellung der Versorgung erforderlich ist. Der Zeitrahmen orientiert sich am individuellen Bedarf und kann flexibel gestaltet werden, um eine gründliche und bedarfsgerechte Pflegeberatung für pflegende Angehörige zu ermöglichen.

Kann ich eine Pflegeberatung ablehnen?

Eine freiwillige Pflegeberatung kann jederzeit abgelehnt werden. Anders verhält es sich bei der sogenannten Pflichtberatung in der Pflege nach §37.3 SGB XI, die für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie für Pflegegeldempfangende verpflichtend ist. Wird diese wiederholt nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Es ist daher ratsam, an Pflichtberatungen teilzunehmen und bei Unsicherheiten frühzeitig die Pflegekasse zu kontaktieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Was kontrolliert die Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung für Angehörige kontrolliert keine Pflege im eigentlichen Sinne, sondern stellt fest, ob die pflegebedürftige Person angemessen versorgt wird. Bei Pflichtberatungen nach §37.3 SGB XI wird geprüft, ob die Pflege durch Angehörige sichergestellt ist und ob der Pflegezustand stabil bleibt oder sich verändert hat. Ziel ist es, rechtzeitig Hilfen einzuleiten, wenn Überforderung oder Versorgungsdefizite festgestellt werden. Die Ergebnisse werden dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt, die auf dieser Basis je nach Bedarf weitere Schritte veranlassen kann. Denn letztlich dient eine Pflegeberatung der nachhaltigen Versorgung und der Gesundheit pflegebedürftiger Menschen.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

Neben den gesetzlich geregelten und kostenlosen lokalen Beratungsangeboten gibt es, wie weiter oben genannt, Unternehmen und selbstständige Pflegeberatende, die ihre Leistungen kostenpflichtig anbieten. Und hier stellen sich viele die Frage: „Was kostet eine Pflegeberatung?“ Finanziert werden die Pflegeberatungen dabei von den Pflege- und Krankenkassen. Anbieter können die Kosten für die Pflegeberatungskosten direkt mit der Kasse abrechnen, sodass die beratende Person keine Ausgaben und Mühen hat.

Die Pflegeberatungskosten und die Vergütung sind jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Von Bundesland zu Bundesland wurden verschiedene Vergütungssätze verhandelt, welche sich ebenso von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Die Vergütung der Pflegeberatung nach §37.3 liegt beispielsweise aktuell zwischen 23 Euro in Sachsen-Anhalt und 750 Euro in Nordrhein-Westfalen.

durchschnittliche Vergütung der Pflegeberatung in den Bundesländern
Durchschnittliche Vergütung Pflegeberatung (Quelle: pm pflegemarkt.com GmbH Stand: Juli 2019)
Kuchendiagramm über eine Befragung zur Angehörigenschulung
70 Prozent aller befragten Pflegedienste geben an keine Angehörigenschulung durchzuführen (Quelle: pm Pflegemarkt.com GmbH; Befragung aus April 2019)

Schulungen für Angehörige als Potenziale beratender Pflegedienste

Doch nicht nur die Vergütung wird höchst unterschiedlich gehandhabt – auch die Anzahl der durchgeführten Pflegeberatungen unterscheiden sich von Pflegedienst zu Pflegedienst teils erheblich. Laut einer Umfrage von pflegemarkt.com führt ein Pflegedienst mit mehr als 150 Kunden monatlich im Schnitt 21 Pflegeberatungen (circa 12 Prozent der Kunden) durch – interessant ist bei der Aufteilung der beratenden Pflegedienste hierbei der prozentuale Anteil der Patienten, der im Monat beraten wird. So beraten prozentual gesehen Pflegedienste mit bis zu 60 Kunden am häufigsten, während Pflegedienste mit 60 bis 90 Kunden im Schnitt nur 5 Pflegeberatungen pro Monat durchführen, was etwa 7 Prozent der Kunden entspricht. Befragt wurden 104 Pflegedienste. Hier offenbaren sich eindeutig noch große Potenziale für beratende Pflegedienste, die aktuell bei weitem noch nicht ausgeschöpft wurden. Auch das Thema Angehörigenschulung ist bei Pflegediensten nicht flächendeckend vertreten. So gaben rund 70 Prozent aller befragten Pflegedienste an, keine Pflegekurse für Angehörige durchzuführen – rund ein Viertel führte immerhin 1 bis 5 Schulungen pro Monat durch. 

Pflegeberatung für Angehörige - die aktuellen Pflegeberatungsthemen

Doch welche Themen werden am häufigsten beraten? Aus den Marktdaten von pflegemarkt.com lässt sich ablesen, dass etwa jedes zehnte Pflegeberatungsgespräch im Rahmen der Expertenstandards auf das Thema Sturzprophylaxe eingeht. Die Nachfrage nach Beratungsprodukten zu chronischen Schmerzen macht 8 Prozent aller Nachfragen aus. Fragen zu Demenz und der Dekubitusprophylaxe werden in etwa 7 Prozent aller Beratungsgespräche beantwortet.

Balkendiagramm über den Anteil der Nachfrage an Beratungsprodukten
Jedes 10. Beratungsgespräch im Rahmen der Expertenstandards geht auf das Thema Sturzprophylaxe ein (Quelle: pm pflegemarkt.com GmbH)

Die Unterstützung der Landhausküche

Doch nicht nur die Beratung für pflegende Angehörige schafft Entlastung im Alltag vieler Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen. Mit dem Mittagessen-Lieferservice der Landhausküche haben Sie eine Sorge weniger. Wir liefern täglich Ihr Lieblingsessen nach Hause und unterstützen Sie so bei der Pflege Ihrer Angehörigen. Von Hausmannskost über vegetarische Gerichte bis hin zu Desserts, Tiefkühlkost oder Angeboten zu alternativer Ernährung, wie pürierte Kost,  finden Sie bei uns genau das Richtige für Ihre individuelle Situation.

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Wissenswertes für Senioren und ihre Angehörigen

Erfahren Sie mehr im Seniorenmagazin der Landhausküche. Dort finden Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Ernährung und die Pflege im Alter!