Hilfe für pflegende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Angehörigen ist mit großer Vorsorge und hohen Belastungen verbunden. Neben der zeitlichen Beanspruchung, die entsteht, wenn Sie sich um Ihre Angehörigen kümmern, geht die Pflege eines nahen Angehörigen oft auch mit psychischen Belastungen einher. Das eigene Leben steht auf dem Kopf und man ist immer wieder mit Sorgen um den geliebten Menschen konfrontiert. Hinzu kommen jede Menge Bürokratie und mitunter finanzielle Schwierigkeiten, denn Pflege kostet. Dabei gibt es für pflegende Angehörige verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung. Lesen Sie im Folgenden, welche Unterstützung für pflegende Angehörige es gibt und wie Sie dafür sorgen, dass Sie selbst trotz Belastung gesund bleiben.

Inhalt

Pflegende Angehörige

Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

Eine besonders hohe Belastung kann die Pflege bedeuten, wenn hohe finanzielle Ausgaben mit ihr einhergehen. Das kann zum Beispiel der Platz im Pflegeheim oder ein Umbau des Wohnraums bei der Pflege zu Hause sein. Damit Sie diese Ausgaben finanzieren können, steht Ihnen oftmals eine finanzielle Hilfe bei der Pflege eines Angehörigen zu. Erkundigen Sie sich bei Ihrer PflegeversicherungKrankenkasse und beim Sozialamt nach Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige. Wie hoch die Leistungen letztlich ausfallen, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab.
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Welche Gelder stehen pflegenden Angehörigen zu?

Eine Hilfe bei der Pflege von Angehörigen ist der Entlastungsbeitrag. Er ist eine finanzielle Pflegehilfe für Angehörige. Er hilft Ihnen bei der Bezahlung von Unterstützungsangeboten im Alltag. Dabei erstattet die Pflegekasse 131 Euro monatlich für Betreuungsangebote des Pflegebedürftigen oder Hilfsmittel, die Sie als Angehörige von Pflegebedürftigen unterstützen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Ausgaben mit entsprechenden 
Belegen nachweisen müssen. Die Zuwendung verfällt nicht, wenn Sie sie nicht in diesem Jahr aufbrauchen, sondern ist noch bis zum 30.06. des nächsten Jahres abrufbar.

Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige?

Neben finanziellen Belastungen bringt die Pflege häufig auch Unsicherheiten und offene Fragen mit sich. Darum haben in etlichen Bundesländern Kommunen und Pflegekassen sogenannte Pflegestützpunkte gegründet. Diese örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen sollen Sie entlasten. Es geht darum, hinsichtlich wichtiger Informationen, Antragsformulare und konkreter Hilfestellungen zu beraten und zu unterstützen.

Zusätzlich haben viele Gemeinden Senioren- und Pflegeberatungsstellen eingerichtet. Dort können Sie Hilfe und Pflegeberatung in Anspruch nehmen und erfahren, ob Ihnen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zustehen. Scheuen Sie sich nicht, eine solche Hilfe für pflegende Angehörige einzuholen. Sie haben ein Anrecht darauf.

Pflegetelefon als individuelle Fallbegleitung durch die Pflegekasse

Seit dem 01.01.2016 hat jeder pflegende Angehörige gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Fallbegleitung sowie Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, steht Ihnen ein Pflegetelefon zur Verfügung.

  • Tel.: 030 - 20179131
  • Montag bis Donnerstag
  • 09.00 bis 18.00 Uhr

Bürgertelefon als Hilfe für pflegende Angehörige

Neben den Pflegekassen stellt auch der Gesetzgeber eine Beratung zu Ihrer Entlastung zur Verfügung. Über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie Informationen über rechtliche Bedingungen bei der Pflege.

  • Tel.: 030 - 340 60 66 02
  • Montag bis Freitag
  • 08.00 bis 18.00 Uhr, außer freitags (08.00 bis 12.00 Uhr)

Krisentelefon als Unterstützung für pflegende Angehörige

Für akute Krisen in der Pflege stehen spezialisierte Hilfetelefone zur Verfügung, die rund um die Uhr vertraulich und kostenlos beraten. Sie bieten pflegenden Angehörigen schnelle Unterstützung in belastenden Situationen – etwa bei Überforderung, psychischem Druck oder bei Anzeichen von Gewalt in der Pflege.

  • Tel.: 030 - 69 59 89 89
  • Mo, Mi und Fr von 10 bis 12 Uhr
  • Di von 14 bis 16 Uhr
  • Do von 16 bis 18 Uhr

Welche Auszeiten gibt es für pflegende Angehörige?

Oftmals stehen bei pflegenden Angehörigen die eigenen Bedürfnisse hinten an. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage: „Was tun, wenn pflegende Angehörige nicht mehr können?“ Denn feststeht, dass eine gute Betreuung von Pflegebedürftigen nur möglich ist, wenn auch Sie bei guter Gesundheit bleiben. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Entlastung pflegender Angehöriger:

    Kuraufenthalt für pflegende Angehörige

    Zur Erhaltung Ihrer Gesundheit können Sie einen Kuraufenthalt über die Kranken- und Pflegekasse beantragen. In der Reha können Sie sich nicht nur erholen, sondern auch therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Sie bietet damit eine wertvolle Auszeit, in der pflegende Angehörige Belastungen gezielt abbauen und neue Kraft für den Pflegealltag schöpfen können.

    Urlaub als Pflegehilfe für Angehörige

    Vielleicht benötigen Sie aber auch einfach einen Urlaub, um wieder ein wenig Kraft zu tanken? Für diesen Fall kann Ihr Angehöriger bei anerkanntem Pflegegrad auf Kosten der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, um Sie zu entlasten. Das gilt auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall des pflegenden Angehörigen. Umgekehrt kann auch für die sogenannte Verhinderungspflege eine Pflegeperson in den Haushalt des Pflegebedürftigen kommen.

    Kurze Auszeiten am Tag oder in der Nacht

    Insbesondere bei einer Demenzerkrankung bietet die Tages- und Nachtpflege zuverlässige Unterstützung für pflegende Angehörige.

    • Bei der Nachtpflege schläft Ihr Angehöriger in der jeweiligen Einrichtung, so dass Sie ausreichend und erholsam schlafen können. Tagsüber ist Ihr Angehöriger zuhause.
    • Die Tagespflege können Sie beliebig oft in Anspruch nehmen, um Zeit für Besorgungen zu schaffen oder arbeiten zu gehen. In der jeweiligen Einrichtung wird Ihr Angehöriger tagsüber sicher betreut und gefördert.

    Unterstützung von externem Pflegedienst

    Je nach Pflegebedarf kann auch ein Pflegedienst eine gute Hilfe für pflegende Angehörige und eine Lösung für anfallende Aufgaben sein. Dieser kann zum Beispiel das Duschen Ihres Angehörigen übernehmen. Gerade für Angehörige von Pflegebedürftigen sind solche Aufgaben oft ungewohnt und körperlich wie emotional herausfordernd, weshalb professionelle Unterstützung besonders wichtig ist.

    Möchten Sie die Pflege vollständig übernehmen, empfehlen wir Ihnen die Pflegekurse Ihrer Pflegekasse. Pflegekassen sind dazu verpflichtet, Sie als pflegenden Angehörigen mit kostenlosen Pflegekursen zu unterstützen. Durch professionelle Schulungen erhalten Sie nicht nur hilfreiche Tipps für pflegende Angehörige, sondern Sie sparen Zeit und Kraft im Pflegealltag.

    Mehr Zeit im Alltag für pflegende Angehörige

    Eine weitere dauerhafte Hilfe für pflegende Angehörige ist der Essen auf Rädern Service der Landhausküche. Die Mittagsgerichte werden täglich heiß ins Haus gebracht und sind speziell auf die Ernährungsbedürfnisse von Senioren abgestimmt. Damit sparen Sie sich das Einkaufen und Kochen. Das ist besonders hilfreich, wenn Ihr Angehöriger eine spezielle Kostform, beispielsweise durch die Erkrankung an Demenz, benötigt. Sehen Sie sich dazu die Speisekarte der Landhausküche an. 

     

    Köchin der Landhausküche

    Welche beruflichen Entlastungen gibt es für pflegende Angehörige?

    Wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind, stellt Sie dies vor zusätzliche Herausforderungen. Egal, ob es sich dabei um einen akuten Pflegefall handelt oder die Pflegebedürftigkeit schon seit einiger Zeit besteht: Damit Sie die Pflege Ihres nahen Angehörigen und Ihren Beruf vereinbaren können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Entlastung rechtlich zu.

    1. Sollte eine akute Pflegesituation auftreten, können Sie Ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diese Freistellung können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen, welches Ihnen von der Pflegekasse gewährt wird.
    2. Sollten Sie die Pflege selbst übernehmen, können Sie sich mit der Pflegezeit für maximal sechs Monate von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen oder sich alternativ mit der Familienpflegezeit bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Im Jahresdurchschnitt müssen Sie bei der Familienpflegezeit eine Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden absolvieren. Damit soll vermieden werden, dass pflegende Angehörige Ihre berufliche Tätigkeit vollends aufgeben. Die Aufteilung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit können Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber individuell ausgestalten. Für beide Freistellungen gilt die Voraussetzung, dass Sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen. Für beide Modelle können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – kurz BAFzA  – in Anspruch nehmen, um den Einkommensverlust zu kompensieren und den Lebensunterhalt zu sichern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden. In Härtefällen kann auf Antrag die Rückzahlung hinausgezögert oder teilweise oder auch ganz erlassen werden.
    Elke Schilling von Silbernetz

    Frau Schilling, was bedeutet Einsamkeit im Alter?

    Einsamkeit im Alter ist ein Thema, das in unserer zunehmend alternden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viele Menschen sehen sich im Ruhestand mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihr soziales Umfeld schrumpft – Elke Schilling, Gründerin und Vorsitzende von Silbernetz gibt im Interview „Was bedeutet Einsamkeit im Alter? “ Antworten.

     

    Hier geht's zum Interview

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