Der Pflegevertrag zwischen Privatpersonen
Worauf Pflegebedürftige und Angehörige achten müssen
Der Pflegevertrag ist eine wichtige Basis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienstleister. Für die Prüfung des Vertrags sind nicht die Kranken- oder Pflegekassen zuständig, sondern die Pflegebedürftigen beziehungsweise Pflegenden. Daher ist es besonders wichtig, genau zu wissen, worauf es bei der Erstellung ankommt. Erfahren Sie hier alles rund um den Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst und füllen mit den gewonnenen Informationen den Muster-Pflegevertrag aus.
Inhalt
Was ist ein Pflegevertrag? - eine Definition
Ein Pflegevertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Pflegebedürftigen und einem ambulanten Pflegedienst. Ein solcher Vertrag regelt die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie die Kosten für den ambulanten Pflegedienst. Der Pflegevertrag ist damit eine wichtige Basis zwischen Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen und dem Pflegedienst. Er bezieht sich nur auf die ambulante Pflege.
Warum ist ein schriftlicher Pflegevertrag wichtig?
Nur wer einen Pflegevertrag besitzt, kann prüfen, ob die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Umfang geleistet wurden. Der Vertrag bildet die Grundlage für Leistungsansprüche und möglicherweise notwendige Beschwerden im Rahmen der Pflege.
Seit 2002 schreibt außerdem das Gesetz vor, dass eine solche Pflegevereinbarung schriftlich festgehalten werden muss.
Was beinhaltet der Pflegevertrag?
Im Pflegevertrag sollten Sie möglichst alle Punkte, die die Pflege betreffen, mit dem ambulanten Pflegedienst regeln und schriftlich festhalten. Nutzen Sie bei der Erstellung ganz einfach unseren Muster-Pflegevertrag und ergänzen Sie diesen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Beachten Sie die folgenden 13 Punkte, um auf der sicheren Seite zu sein:
1. Die Vertragspartner
Vertragspartner sind immer die pflegebedürftige Person und der ambulante Pflegedienst. Achten Sie also bei der Unterzeichnung unbedingt darauf, dass der Vertrag zwischen Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen und dem Pflegedienst abgeschlossen wird und nicht Sie oder ein Betreuer Vertragspartner sind. Denn sollte die pflegebedürftige Person nicht mehr für die Kosten aufkommen können, müssen Sie als Vertragspartner die Kosten übernehmen.
Ist Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage, den Vertrag selbst zu unterzeichnen, können Sie als bevollmächtigter Angehöriger oder ein Betreuer den Vertrag unterschreiben. Achten Sie dann darauf, dies mit dem Zusatz „in Vertretung“ im Vertrag kenntlich zu machen. Die pflegebedürftige Person ist auch in diesem Fall Vertragspartner.
2. Die Pflegeleistungen
Die Pflegeleistungen richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Pflegegrad. Beschreiben Sie die einzelnen Maßnahmen dennoch möglichst genau. Dabei können Sie allgemeine Beschreibungen wie „Grundpflege“ oder „Pflege gemäß Pflegegrad 2“ verwenden, sollten jedoch für jeden Überbegriff eine detaillierte Erläuterung im Vertrag aufnehmen. Denn: Je genauer die Pflegeleistung vereinbart wird, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt.
3. Die Kosten
Führen Sie alle Kosten genau auf. Regeln Sie, welche Kosten für welche Leistung anfallen und wer diese Kosten tragen muss. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, welche Kosten die Pflegeversicherung übernimmt und welche Kosten die pflegebedürftige Person selbst zahlt. Neben der Aufschlüsselung der Kosten ist es auch wichtig, dass die Gesamtkosten ersichtlich sind.
Führen Sie Sonn- und Feiertagszuschläge im Vertrag separat auf. Regeln Sie auch, dass Preiserhöhungen beziehungsweise Änderungen an den Kosten schriftlich mitgeteilt werden müssen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls auch, dass eine Preisveränderung einer Zustimmung bedarf.
4. Pflegedokumentation
Vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Pflegedienst die Pflegeleistungen täglich dokumentiert. Nur so können Sie nachvollziehen, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich durchgeführt wurden. Die Dokumentation sollte immer erreichbar sein und in der Nähe der pflegebedürftigen Person liegen. Mit Hilfe der Dokumentation können Sie die aktuelle Pflegesituation sowie Veränderungen zu jeder Zeit nachvollziehen.
5. Leistungsnachweise
Die pflegebedürftige Person muss jeweils am Monatsende den Leistungsnachweis vom Pflegedienst unterzeichnen, damit dieser den Nachweis zur Abrechnung an die Pflegekasse weiterreichen kann. Dabei sollten Sie beziehungsweise Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Nachweis vor der Unterschrift genau prüfen. Gleichen Sie dazu die Pflegedokumentation mit dem Leistungsnachweis ab. Bestehen Sie am besten darauf, dass Sie jeden Monat eine Kopie des Leistungsnachweises erhalten.
6. Ersatzpflege
Regeln Sie, was passiert, wenn der ambulante Pflegedienst Termine nicht einhalten kann beziehungsweise für eine gewisse Zeit die pflegerische Versorgung nicht gewährleisten kann. In der Vereinbarung zur Ersatzpflege kann zum Beispiel festgehalten werden, dass in diesen Fällen ein anderer Pflegedienst oder eine andere Institution die Pflege übernimmt.
Sollte Ihr Pflegedienst bei der Pflege mit einem Partner kooperieren müssen, weil er selbst bestimmte Leistungen nicht erbringen kann, muss auch das vorab schriftlich geregelt werden. Ein Kooperationspartner wird in einigen Fällen hinzugezogen, wenn der Pflegedienst zum Beispiel nicht auf eine Palliativpflege ausgelegt ist. In unserem Muster-Pflegevertrag halten Sie den jeweiligen Kooperationspartner in Anlage 1 fest.
7. Termine absagen
Regeln Sie, bis wann Ihr Pflegedienst einen Termin absagen darf und wer die Kosten übernimmt. Vermeiden Sie dabei schwammige Formulierungen wie „Der Pflegedienst muss Termine rechtzeitig absagen“. Konkretisieren Sie, bis zu welchen Zeitpunkt der Pflegedienst einen Termin absagen darf, zum Beispiel 24 Stunden oder 48 Stunden vor dem Termin.
8. Haftung
Vereinbaren Sie im Pflegevertrag, dass der Pflegedienst für Schäden, die er selbst verursacht, haftet. Dazu zählen zum Beispiel der Verlust des Wohnungsschlüssels oder Beschädigungen an der Wohnungseinrichtung sowie Hilfsmitteln. Verlangen Sie im Vertrag, dass der Pflegedienst die Schäden immer übernimmt. Beschränken Sie die Haftung nicht nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Wenn Sie möchten können Sie im Vertrag auch klar regeln, welche Räume der Pflegedienst betreten darf und welche Wohnungseinrichtung das Personal nutzen darf. Weisen Sie in der Vereinbarung außerdem ausdrücklich darauf hin, dass der Pflegedienst Wohnungs- und Haustürschlüssel nicht an Dritte weitergeben darf oder dies nur mit Zustimmung geschehen darf.
9. Kündigung
Vereinbaren Sie mit Ihrem Pflegedienst eine Kündigungsfrist von sechs Wochen oder regeln Sie, dass der Pflegedienst erst kündigen darf, wenn die pflegerische Versorgung durch einen anderen ambulanten Pflegedienst gesichert ist.
Die pflegebedürftige Person darf den Pflegedienst laut Gesetz jederzeit kündigen. Diese Kündigung bedarf keiner Begründung.
10. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird häufig auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um auf Nummer sicher zu gehen, definieren Sie eine Vertragslaufzeit. Regeln Sie auch, dass der Pflegevertrag mit dem Todesdatum der pflegebedürftigen Person endet. Muss der Pflegebedürftige für eine gewisse Zeit zum Beispiel ins Krankenhaus oder in eine Einrichtung, ruht der Pflegevertrag. Dies gilt auch, wenn die pflegebedürftige Person verreist.
11. Rechnungen
Vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Pflegedienst die Rechnung für die Pflegeleistung erst nach der Erbringung der Leistung stellen darf. Pflegebedürftige müssen nie in Vorleistung gehen.
12. Bezahlung
Legen Sie fest, wie der Pflegedienst für seine Leistung bezahlt wird. Sie können die Rechnung per Bankeinzug oder per Überweisung bezahlen.
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für die Überweisung. So haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung vor der Bezahlung zu prüfen und möglicherweise fälschlich berechnete Pflegeleistungen zu korrigieren.
13. Zusatzvereinbarungen
Regeln Sie in einem gesonderten Punkt weitere, individuelle Aspekte und halten Sie sie schriftlich fest.
Muster-Pflegevertrag für Sie zum Download
Laden Sie sich unser Muster für Ihren Pflegevertrag bequem herunter und füllen es gewissenhaft aus. Beherzigen Sie unsere nachfolgenden Tipps vor, während und nach der Vertragserstellung, um alle wichtigen Aspekte zwischen Ihnen oder Ihrem Angehörigen und dem ambulanten Pflegedienst zu regeln. Als alternative Möglichkeit können Sie auch bei Ihrer Pflegekasse ein Musterexemplar anfragen und ausfüllen.
Hilfreiche Tipps vor der Vertragserstellung
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen, wobei und wie oft Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Hilfe durch einen Pflegedienst benötigt.
- Recherchieren Sie nach einem geeigneten Pflegedienst in der Nähe. Der Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse Ihres Angehörigen geben Ihnen Auskunft über anerkannte Pflegedienste in Ihrer Nähe. Fragen Sie gegebenenfalls auch bei Bekannten nach.
- Sprechen Sie mit den entsprechenden Pflegediensten über die Pflegeleistungen. Lassen Sie sich jeweils einen Kostenvoranschlag geben und vergleichen Sie die Kosten.
- Prüfen Sie, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie hoch der Eigenanteil für die pflegebedürftige Person ist.
Hilfreiche Tipps für die Vertragserstellung
- Prüfen Sie, ob Ihr pflegebedürftiger Angehöriger und der Pflegedienst auch wirklich die Vertragspartner sind. Sollten Sie als bevollmächtigter Angehöriger den Vertrag unterzeichnen, prüfen Sie, ob der Zusatz „in Vertretung“ enthalten ist.
- Prüfen Sie, ob die Aspekte 1 bis 12 Bestandteil des Pflegevertrages sind.
- Überlegen Sie vor der Unterzeichnung, ob alle wichtigen, individuellen Aspekte Teil des Vertrags sind und unter dem Punkt „Zusatzvereinbarungen“ geregelt sind.
- Lassen Sie eine weitere Person über den Vertrag schauen, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Hilfreiche Tipps nach der Vertragserstellung
- Prüfen Sie den Leistungsnachweis beziehungsweise die Pflegedokumentation genau. Unterschreiben Sie den Leistungsnachweis nur, wenn er korrekt ist und der Dokumentation entspricht. Diese Prüfung wird auch von der Verbraucherzentrale empfohlen. Lassen Sie sich eine Kopie geben.
- Bezahlen Sie Ihre Rechnungen zunächst per Überweisung. So können Sie die Abrechnungen vor der Bezahlung prüfen.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegevertrag
Wer darf einen Pflegevertrag unterschreiben?
Nicht nur die pflegebedürftige Person darf den Pflegevertrag unterschreiben. Auch ein bevollmächtigter Angehöriger oder ein Betreuer können den Pflegevertrag unterzeichnen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dies mit dem Zusatz „in Vertretung“ kenntlich zu machen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die pflegebedürftige Person dennoch Vertragspartner ist!
Kann ich einen Pflegevertrag kündigen?
Ja, Pflegebedürftige können laut Gesetz einen Pflegevertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung benötigt keine Begründung. Dabei ist es egal, welche Vereinbarungen der Vertrag enthält.
Kann der Pflegedienst den Vertrag kündigen?
Grundsätzlich kann auch der Pflegedienst den Vertrag kündigen. Die Frist richtet sich dabei jedoch, anders als Ihre Kündigungsfrist, nach den vertraglichen Vereinbarungen. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie im Pflegevertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist für Ihren ambulanten Pflegedienst. Eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen hat sich bewährt. Es besteht auch die Möglichkeit zu vereinbaren, dass der Pflegedienst erst kündigen kann, sobald die pflegerische Versorgung durch einen anderen ambulanten Pflegedienst gesichert ist.
Enthält der Vertrag keine Reglung zur Kündigung, greift die gesetzliche Regelung. Nach ihr darf der Pflegedienst grundsätzlich von einen auf den anderen Tag kündigen, wobei die pflegebedürftige Person die Möglichkeit haben muss, einen anderen Pflegedienst zu finden. Bei schwerwiegenden Gründen entfällt diese Reglung. Zahlt die pflegebedürftige Person also zum Beispiel trotz mehrmaliger Aufforderungen über einen längeren Zeitraum die Rechnungen nicht, darf der Pflegedienst kündigen, ohne dass die pflegerische Versorgung gesichert ist.
Was passiert bei Abwesenheit, Reisen oder Krankenhausaufenthalt?
Der Pflegevertrag sollte eindeutig regeln, dass der Vertrag zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegedienst in Zeiten, in denen die zu pflegende Person nicht zuhause ist, ruht. Diese Regelung greift, wenn sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus, in der Reha, in Kurzzeitpflege oder im Urlaub befindet. Vereinbaren Sie im Vertrag auch unbedingt, bis wann der Einsatz des Pflegedienstes kostenfrei abgesagt werden darf.
Was tun, wenn der Pflegedienst falsch abrechnet?
Sprechen Sie den Pflegedienst bei Auffälligkeiten an und machen Sie auf die falsche Abrechnung aufmerksam. Berufen Sie sich dabei auf den Pflegevertrag und die Pflegedokumentation. Wichtig ist dabei: Unterschreiben Sie Leistungen nur, wenn Sie vollständig und korrekt sind. Sollten Sie die Probleme nicht lösen können, wenden Sie sich an die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder an die Polizei.
Ist ein Pflegevertrag zwischen Angehörigen sinnvoll?
Ja, denn grundsätzlich geht es bei einem Pflegevertrag darum, dass die pflegende Person sowie die pflegebedürftige Person abgesichert sind. Pflegen Sie Ihren Angehörigen selbst oder teilen sich die Pflege in der Familie, vermeidet ein Pflegevertrag unnötige Konflikte. Daher kann ein Pflegevertrag auch im privaten Bereich, also zwischen pflegenden Angehörigen, sinnvoll sein.
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