Wer in einen Pflegegrad eingestuft wurde hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Diese sollen die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern und finanziell entlasten. Doch welche Leistungen gibt es? Und in welcher Höhe werden sie ausgezahlt? Alles rund um das Thema Pflegeleistungen erfahren Sie hier.
Pflegeleistungen sind der Definition nach finanzielle Leistungen einer Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Dazu zählen das Pflegegeld, sogenannte Pflegesachleistungen sowie weitere Zusatzleistungen. Mit Hilfe dieser Leistungen können Sie die Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen beziehungsweise die Kosten für ein Pflegeheim mitfinanzieren.
Bei den Pflegedienstleistungen wird zwischen der ambulanten und stationären Pflege unterschieden. Während die Pflegeleistungen bei der stationären Pflege finanzielle Unterstützung zur Finanzierung des Pflegeplatzes leisten, haben Pflegebedürftige bei der ambulanten Pflege verschiedene Möglichkeiten, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegegeld erhalten sie jeden Monat einen Betrag für die Pflegeleistung pflegender Angehöriger. Mit den Pflegesachleistungen hingegen deckt die Pflegekasse einen Teil der entstandenen Pflegekosten durch einen professionellen Pflegedienst. Weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege oder die sogenannten Pflegehilfsmittel, sollen die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch eine sogenannte Kombinationsleistung, also eine Kombination von Sachleistung und Pflegegeld, ist möglich – vorausgesetzt die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen oder Freunden sowie einem professionellen Pflegedienst beziehungsweise einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt.
Pflegebedürftige Personen, die zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden und in einen anerkannten Pflegegrad eingestuft wurden, haben in der Regel Anspruch.
Weitere Pflegeleistungen:
Die Höhe der Pflegeleistungen hängt vom Pflegegrad (PG) Ihres Angehörigen ab. Je nach Schweregrad und Art der Pflegeleistung zahlt die Pflegekasse einen unterschiedlich hohen Zuschuss:
Pflegeleistung |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Pflegegeld für ambulante Pflege |
0 € |
316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Sachleistungen für ambulante Pflege oder Pflegedienst |
0 € |
689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
Tages- und Nachtpflege |
0 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.995 € |
Verhinderungspflege |
0 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
Stationäre Unterbringung, zum Beispiel in einem Pflegeheim |
125 € |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
Hausnotruf |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
Wohnraumanpassung |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Wohngruppenzuschuss für ambulante Wohngemeinschaften |
0 € |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Pflegeheim nur von der Pflegekasse übernommen werden, wenn die Unterbringung vom Pflegeheim genehmigt wurde.
Nur, wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Pflegeleistungen beziehen. Entsprechend benötigt Ihr Angehöriger vor dem Antrag auf Pflegeleistungen, einen anerkannten Pflegegrad. Nehmen Sie hierzu Kontakt zur Pflegekasse Ihres Angehörigen auf. In der Regel kommt ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Angehörigen, um den Zustand zu begutachten. Das Gutachten entscheidet über den Pflegegrad und damit die Pflegeleistungen.
So beantragen Sie Pflegeleistungen:
Die Kosten für Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Eine allgemeine Angabe zu den Kosten einzelner Pflegeleistungen ist daher nicht möglich. Mit Hilfe der jeweiligen Zuschüsse können Sie jedoch die einzelnen Pflegeleistungen mitfinanzieren. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger selbst tragen.
Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur eine finanzielle Herausforderung. Auch der Zeitaspekt spielt eine Rolle – vor allem, wenn Sie als pflegender Angehöriger weiterhin berufstätig sind. Mit Essen auf Rädern bietet Ihnen die Landhausküche einen Service, der Sie im Alltag bei der Pflege Ihres Angehörigen entlastet. Entdecken Sie unser Angebot an tiefkühlfrischen Gerichten – und versorgen Sie Ihren Angehörigen mit leckeren, wechselnden Mittagessen an 365 Tagen im Jahr.
Die Wahl der passenden Pflegeform sollte sich nach den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen richten. Man unter-scheidet zwischen ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege. Wir sagen Ihnen, welche Pflegeformen es gibt und wer die Kosten übernimmt.
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Die Pflege eines Angehörigen ist mit hohen Belastungen verbunden - zeitliche und auch psychische. Häufig bereiten zudem Bürokratie und finanzielle Nöte Schwierig-keiten. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Entlastung es für pflegende Angehörige gibt und welches die richtigen Anlaufstellen sind. Hier geht's zum Artikel