Was sind Pflegeleistungen?
Inhalt
Pflegeleistungen - eine Definition
Pflegeleistungen sind der Definition nach finanzielle Leistungen einer Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Dazu zählen das Pflegegeld, sogenannte Pflegesachleistungen sowie weitere Zusatzleistungen. Mit Hilfe dieser Leistungen können Sie die Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen beziehungsweise die Kosten für ein Pflegeheim mitfinanzieren.
Bei den Pflegedienstleistungen wird zwischen der ambulanten und stationären Pflege unterschieden. Während die Leistungen bei der stationären Pflege finanzielle Unterstützung zur Finanzierung des Pflegeplatzes bieten, haben Pflegebedürftige bei der ambulanten Pflege verschiedene Optionen, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegegeld erhalten sie jeden Monat einen Betrag für die Pflegeleistung pflegender Angehöriger. Mit den Pflegesachleistungen hingegen deckt die Pflegekasse einen Teil der entstandenen Pflegekosten durch einen professionellen Pflegedienst. Weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel, sollen die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch eine sogenannte Kombinationsleistung, also eine Kombination von Sachleistung und Pflegegeld, ist möglich – vorausgesetzt die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen oder Freunden sowie einem professionellen Pflegedienst beziehungsweise einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Übersicht anerkannter Pflegegrade
Pflegegrade und Leistungen gehen Hand in Hand. Je höher der Pflegegrad, desto höher entfallen auch die entsprechenden finanzielle und sachliche Unterstützung. Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt definiert:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungWas gehört zu den Pflegeleistungen?
Pflegegeld für häusliche Krankenpflege:
Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Personen für häusliche Pflege Leistungen, unter anderem in Form von sogenanntem Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass die Person von Angehörigen, Freunden oder Privatbetreuern zuhause gepflegt wird. Bewohner einer Pflegeeinrichtung erhalten kein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse gezahlt.Pflegesachleistungen:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, sofern sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause pflegen und betreuen lassen. Diese Leistungen können monatlich beansprucht werden.Kombinationsleistungen:
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld zu beziehen. Voraussetzung für Kombinationsleistungen ist, dass der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wird. Pflegebedürftige, die einerseits von einem Pflegedienst, andererseits von pflegenden Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Kombinationsleistungen durch die Pflegekasse.Stationäre Pflegeleistungen:
Pflegebedürftige Personen, die stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut und gepflegt werden, erhalten Zuschüsse von der Pflegekasse. Dabei entscheidet die Pflegebedürftigkeit über Leistungen und deren finanzielle Höhe.Weitere Pflegeleistungen und Maßnahmen:
- Tages- und Nachtpflege: Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige auch für die Tages- und Nachtpflege die ambulanten Pflegesachleistungen.
- Zuschüsse für Kurzzeitpflege: Nach einem Klinikaufenthalt können sich Pflegebedürftige vorübergehend in die Kurzzeitpflege begeben.
- Zuschüsse für Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige haben bei Urlaub oder Krankheit Anspruch auf Zuschüsse für eine Pflegeverhinderung.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige, die ihren monatlichen Anspruch auf Pflegeleistungen nicht ausschöpfen, können bis zu 40 Prozent des Betrags für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeben. Dazu zählen Aufwendungen, die zum Beispiel die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern. Der Beitrag wird allerdings nur gewährt, wenn Ihr Angehöriger tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen hat.
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pflegekasse gewährt jeden Monat einen Zuschuss zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Dazu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen.
- Finanzierung des Hausnotrufes: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 25 Euro für den laufenden Betrieb des Hausnotrufs.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung: Die Pflegekasse gewährt einmalig einen Zuschuss, um die Wohnung einer pflegebedürftigen Person barrierearm umzubauen. Sollte sich der Pflegegrad der Person ändern, können Sie den Zuschuss für die Wohnraumanpassung erneut beantragen.
- Wohngruppenzuschuss: Die Pflegekasse zahlt für bis zu vier Bewohner einer Wohngruppe einen Einrichtungszuschuss.
Wie hoch sind die Pflegeleistungen?
Die Höhe der Pflegeleistungen hängt vom Pflegegrad (PG) Ihres Angehörigen ab. Je nach Schweregrad und Art der Pflegeleistung zahlt die Pflegekasse einen unterschiedlich hohen Zuschuss:
Pflegeleistung |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Pflegegeld für ambulante Pflege |
0 € |
347 € |
599 € |
800 € |
990 € |
Sachleistungen für ambulante Pflege oder Pflegedienst |
0 € |
796 € |
1.497 € |
1.859 € |
2.299 € |
Tages- und Nachtpflege |
0 € |
721 € |
1.357 € |
1.685 € |
2.085 € |
Verhinderungspflege |
0 € |
1.685 € |
1.685 € |
1.685 € |
1.685 € |
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant |
131 € |
131 € |
131 € |
131 € |
131 € |
Stationäre Unterbringung, zum Beispiel in einem Pflegeheim |
131 € |
805 € |
1.319 € |
1.855 € |
2.096 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
42 € |
42€ |
42 € |
42€ |
42 € |
Hausnotruf |
25 € |
25 € |
25 € |
25 € |
25 € |
Wohnraumanpassung |
4.180 € |
4.180 € |
4.180 € |
4.180 € |
4.180 € |
Wohngruppenzuschuss für ambulante Wohngemeinschaften |
0 € |
224 € |
224 € |
224 € |
224 € |
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Pflegeheim nur von der Pflegekasse übernommen werden, wenn die Unterbringung vom Pflegeheim genehmigt wurde.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Nur wer einen anerkannten Pflegegrad hat und über eine Pflegeversicherung verfügt, kann Pflegeleistungen beziehen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zur Pflegekasse Ihres Angehörigen auf. In der Regel kommt ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Angehörigen, um den Zustand zu begutachten. Das Gutachten entscheidet über den Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen.
So beantragen Sie Pflegeleistungen:
- Stellen Sie einen Pflegeantrag bei der Krankenversicherung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
- Ein Gutachter ermittelt im nächsten Schritt die Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad.
- Ihr Angehöriger erhält Pflegeleistungen, deren Höhe und Umfang sich nach dem Pflegegrad richtet.
Was kosten die einzelnen Pflegedienstleistungen?
Die Kosten für Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Eine allgemeine Angabe zu den Kosten einzelner Pflegeleistungen ist daher nicht möglich. Mithilfe der jeweiligen Zuschüsse können Sie jedoch die einzelnen Pflegeleistungen mitfinanzieren. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger selbst tragen.
Essen auf Rädern und Pflege: Unterstützung, die den Alltag entlastet
Die Pflege und Unterstützung eines Angehörigen sind nicht nur eine finanzielle Herausforderung. Auch der Zeitaspekt spielt eine Rolle – vor allem, wenn Sie als pflegender Angehöriger weiterhin berufstätig sind. Mit Essen auf Rädern bietet Ihnen die Landhausküche einen Service, der Sie im Alltag bei der Pflege und Versorgung Ihres Angehörigen entlastet. Entdecken Sie unsere abwechslungsreiche Speisekarte sowie unser Angebot an tiefkühlfrischen Gerichten – und versorgen Sie Ihren Angehörigen mit leckeren, wechselnden Mittagessen an 365 Tagen im Jahr.
Wissenswertes für Senioren und ihre Angehörigen
Erfahren Sie mehr im Seniorenmagazin der Landhausküche. Hier lesen pflegende Angehörige wichtige Informationen über die Pflege zu Hause sowie über alternative Pflegeformen. Erfahren Sie auch, wie hilfreich eine professionelle Pflegeberatung ist und worauf Pflegepersonen bei Pflegehilfe achten sollten.