Pflegesachleistungen: Das müssen Sie wissen

Pflege und Sachleistungen im Überblick

Pflegesachleistungen sind ein zentraler Bestandteil der Unterstützung, die Pflegebedürftige durch die Pflegeversicherung erhalten können. Sie bieten eine wichtige Hilfe für pflegende Angehörige, indem sie professionelle Pflegedienste finanzieren. Für die Höhe der Leistungen ist der jeweilige Pflegegrad entscheidend. Wir verraten Ihnen, was Pflegesachleistungen sind, wer sie finanziert, wie hoch diese ausfallen und nicht zuletzt, was es bei der Beantragung zu beachten gilt.

Pflegeformen als Bauklötze

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, um die Kosten für die häusliche Pflege durch professionelle Pflegedienste zu decken. Diese Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegebedürftiger nicht allein von Angehörigen gepflegt werden kann oder diese zusätzliche Unterstützung benötigen.

Zu den Pflegesachleistungen gehören verschiedene Leistungen professioneller Pflegedienste, die auf die individuellen Bedürfnisse des Bedürftigen zugeschnitten sind. Diese umfassen:


  • die  Grundpflege, unter die beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege im Bad oder im Bett, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität, etwa beim Aufstehen oder Ankleiden, fällt.
  • die  Behandlungspflege, die bei medizinischen Maßnahmen wie Verbandswechsel oder Injektionen unterstützt.
  • die Pflegesachleistung  Haushaltshilfe in Form von Einkaufen, Kochen, Waschen oder Putzen.
  • Betreuungsleistungen, mit denen Alltagsaktivitäten unterstützt oder zu Terminen begleitet wird.

Hinweis: Sind die entstandenen Kosten für Sachleistungen in der Pflege allerdings höher als der Betrag der Leistungen, müssen die restlichen Ausgaben selbst getragen werden.

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach der anerkannten Pflegestufe des Bedürftigen. Je höher die Pflegestufe, desto anspruchsvoller und umfangreicher sind die Sachleistungen. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den folgenden Beträgen um Höchstbeträge handelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Pflegeversicherung nur die tatsächlich im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen bezahlt.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 2:
Diese werden für Menschen bereitgestellt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben, beispielsweise bei der Grundpflege oder der Haushaltsführung. Sachleistungen mit Pflegegrad 2 belaufen sich auf bis zu 761 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 3:
Bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und einer erhöhten benötigten Unterstützung stehen bis zu 1.432 Euro monatlich zur Verfügung.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 4:
Für schwerstbeeinträchtigte Personen, die eine umfangreiche und regelmäßige Pflege brauchen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 1.778 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 5:
Bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oft verbunden mit einem erhöhten Aufwand gibt es bis zu 2.200 Euro monatlich.

Darüber hinaus haben alle versicherten Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Sachleistungen – ganz unabhängig von der Höhe der Pflegestufe:

  • ambulanter Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro
  • Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro
  • Zuschüssen zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 Euro

Übrigens: Bis auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro hat der Pflegegrad 1 keinen weiteren Anspruch auf Pflegesachleistungen.


Pflegegeld und Sachleistungen: Gibt es einen Unterschied?

Oft wird Pflegegeld mit Pflegesachleistungen verwechselt. Pflegegeld erhalten Bedürftige oder deren Angehörige, wenn die Betreuung privat erfolgt, also ohne professionelle Unterstützung. Pflegesachleistungen hingegen gehen direkt an den Pflegedienst, der die Betreuung übernimmt.

Darüber hinaus ist eine Kombination aus beiden Leistungen möglich, was eine flexible Anpassung an individuelle Umstände erlaubt. Diese Kombinationsleistung ist besonders für Familien interessant, die teilweise selbst pflegen und gleichzeitig professionelle Hilfe nutzen möchten.

Was passiert mit nicht verbrauchten Pflegesachleistungen?

Nicht alle Sachleistungen müssen in einem Monat vollständig aufgebraucht werden. Werden die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so können sie in den nächsten Monat übertragen werden. Ungenutzte Leistungen können dann in Form von zusätzlichem Pflegegeld flexibel eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen oder kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf von Vorteil. Es ermöglicht einen bedarfsgerechten und effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Anspruch verfällt, wenn kein entsprechender Antrag fristgerecht bei der Pflegekasse eingeht.

Sachleistungen in Kombination mit anderen Leistungen

Pflegesachleistungen können auch mit zusätzlichen Leistungen kombiniert werden, um eine umfassendere Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Neben der Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise:
  • Haken grün

    durch Verhinderungspflege, die dann zum Tragen kommt, wenn die gewohnte Pflegekraft vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Diese Ersatzpflege kann für kürzere oder längere Zeit in Anspruch genommen werden – abhängig von der Abwesenheit der regulären Pflegeperson.

  • Haken grün

    durch Kurzzeitpflege, die eine stationäre Unterbringung für einen begrenzten Zeitraum bietet – häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

  • Haken grün

    durch Pflegehilfsmittel, die zum Beispiel in Form von Pflegebetten oder speziellen Hygieneprodukten den Pflegealltag – sei es durch Angehörige oder den Pflegedienst – erleichtern.

Wie beantragt man Pflegesachleistungen?

Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der genaue Pflegebedarf ermittelt und entsprechend angegeben wird. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige können sich bei der Antragstellung auch von einem Pflegestützpunkt oder einer Beratungsstelle unterstützen lassen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine fachkundige Beratung hinzuzuziehen, die den Prozess begleitet und darauf achtet, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Beratung und Unterstützung zu Pflegesachleistungen

Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf. Zahlreiche Pflegedienste, -Einrichtungen und Beratungsstellen bieten umfassende Informationen und Hilfestellungen zu entsprechenden Sachleistungen, Pflegegeld und zusätzlichen Leistungen. Darüber hinaus können Angehörige Tagespflegeeinrichtungen oder Betreuungsdienste in Anspruch nehmen, um sich selbst zu entlasten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Pflege zu ermöglichen.

Wie die Landhausküche zusätzlich unterstützt

Pflegesachleistungen bieten eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, indem sie professionelle Pflege und Betreuung finanzieren. Sie sind flexibel einsetzbar und können je nach Bedarf und Pflegestufe unterschiedlich kombiniert und beansprucht werden.

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Wissenswertes für Senioren und ihre Angehörigen

Erfahren Sie mehr im Seniorenmagazin der Landhausküche. Dort finden Sie mehr Beiträge rund um das Thema „Pflegeleistungen“ und zur „Pflegeversicherung “. Was sollten pflegende Angehörige wissen und welche weiteren Pflegeformen außerhalb der eigenen vier Wände und einer Pflegeeinrichtung gibt es eigentlich? In unserem Ratgeberbereich werden Sie fündig!

FAQ - Häufig gestellte Fragen