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Pflegesachleistungen: Das müssen Sie wissen

Lesezeit: 5 Minuten

Pflegesachleistungen sind ein zentraler Bestandteil der Unterstützung, die Pflegebedürftige durch die Pflegeversicherung erhalten können. Sie bieten eine wichtige Hilfe für pflegende Angehörige, indem sie professionelle Pflegedienste finanzieren. Für die Höhe der Leistungen ist der jeweilige Pflegegrad entscheidend. Wir verraten Ihnen, was Pflegesachleistungen sind, wie diese beantragt werden und worauf Sie bei der Beantragung achten sollten.
Eine Pflegerin hilft einer älteren Dame während eines Hausbesuchs.

Inhalte

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, um die Kosten für die häusliche Pflege durch professionelle Pflegedienste zu decken. Diese Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegebedürftiger nicht allein von Angehörigen gepflegt werden kann oder diese zusätzliche Unterstützung benötigen.

Zu den Pflegesachleistungen gehören verschiedene Leistungen professioneller Pflegedienste, die auf die individuellen Bedürfnisse des Bedürftigen zugeschnitten sind. Diese umfassen:

  • Häkchen

    die  Grundpflege, unter die beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege im Bad oder im Bett, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität, etwa beim Aufstehen oder Ankleiden, fällt.

  • Häkchen

    die  Behandlungspflege, die bei medizinischen Maßnahmen wie Verbandswechsel oder Injektionen unterstützt.

  • Häkchen

    die Pflegesachleistung  Haushaltshilfe in Form von Einkaufen, Kochen, Waschen oder Putzen.

  • Häkchen

    Betreuungsleistungen, mit denen Alltagsaktivitäten unterstützt oder zu Terminen begleitet wird.

Hinweis: Sind die entstandenen Kosten für Sachleistungen in der Pflege allerdings höher als der Betrag der Leistungen, müssen die restlichen Ausgaben selbst getragen werden.

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach der anerkannten Pflegestufe des Bedürftigen. Je höher die Pflegestufe, desto anspruchsvoller und umfangreicher sind die Sachleistungen. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den folgenden Beträgen um Höchstbeträge handelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Pflegeversicherung nur die tatsächlich im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen bezahlt.

Darüber hinaus haben alle versicherten Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Sachleistungen – ganz unabhängig von der Höhe der Pflegestufe:

    • Plus-Zeichen

      ambulanter Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro

    • Plus-Zeichen

      Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro

    • Plus-Zeichen

      Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro

    • Plus-Zeichen

      Zuschüssen zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 Euro

    Übrigens: Bis auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro hat der Pflegegrad 1 keinen weiteren Anspruch auf Pflegesachleistungen.

    Pflegegeld und Sachleistungen: Gibt es einen Unterschied?

    Oft wird Pflegegeld mit Pflegesachleistungen verwechselt. Pflegegeld erhalten Bedürftige oder deren Angehörige, wenn die Betreuung privat erfolgt, also ohne professionelle Unterstützung. Pflegesachleistungen hingegen gehen direkt an den Pflegedienst, der die Betreuung übernimmt.

    Darüber hinaus ist eine Kombination aus beiden Leistungen möglich, was eine flexible Anpassung an individuelle Umstände erlaubt. Diese Kombinationsleistung ist besonders für Familien interessant, die teilweise selbst pflegen und gleichzeitig professionelle Hilfe nutzen möchten.

    Was passiert mit nicht verbrauchten Pflegesachleistungen?

    Nicht alle Sachleistungen müssen in einem Monat vollständig aufgebraucht werden. Werden die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so können sie in den nächsten Monat übertragen werden. Ungenutzte Leistungen können dann in Form von zusätzlichem Pflegegeld flexibel eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen oder kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf von Vorteil. Es ermöglicht einen bedarfsgerechten und effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Anspruch verfällt, wenn kein entsprechender Antrag fristgerecht bei der Pflegekasse eingeht.

    Sachleistungen in Kombination mit anderen Leistungen

    Pflegesachleistungen können auch mit zusätzlichen Leistungen kombiniert werden, um eine umfassendere Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Neben der Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise:

    • Häkchen
      durch Verhinderungspflege, die dann zum Tragen kommt, wenn die gewohnte Pflegekraft vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Diese Ersatzpflege kann für kürzere oder längere Zeit in Anspruch genommen werden – abhängig von der Abwesenheit der regulären Pflegeperson.
    • Häkchen
      durch Kurzzeitpflege, die eine stationäre Unterbringung für einen begrenzten Zeitraum bietet – häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
    • Häkchen
      durch Pflegehilfsmittel, die zum Beispiel in Form von Pflegebetten oder speziellen Hygieneprodukten den Pflegealltag – sei es durch Angehörige oder den Pflegedienst – erleichtern.

    Wie beantragt man Pflegesachleistungen?

    Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der genaue Pflegebedarf ermittelt und entsprechend angegeben wird. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige können sich bei der Antragstellung auch von einem Pflegestützpunkt oder einer Beratungsstelleunterstützen lassen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine fachkundige Beratung hinzuzuziehen, die den Prozess begleitet und darauf achtet, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

    Beratung und Unterstützung zu Pflegesachleistungen

    Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf. Zahlreiche Pflegedienste, -Einrichtungen und Beratungsstellen bieten umfassende Informationen und Hilfestellungen zu entsprechenden Sachleistungen, Pflegegeld und zusätzlichen Leistungen. Darüber hinaus können Angehörige Tagespflegeeinrichtungen oder Betreuungsdienste in Anspruch nehmen, um sich selbst zu entlasten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Pflege zu ermöglichen.

    Wie die Landhausküche zusätzlich unterstützt

    Pflegesachleistungen bieten eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, indem sie professionelle Pflege und Betreuung finanzieren. Sie sind flexibel einsetzbar und können je nach Bedarf und Pflegestufe unterschiedlich kombiniert und beansprucht werden.

    Entdecken Sie in diesem Zusammenhang das Angebot der Landhausküche. Unser Lieferservice garantiert Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein leckeres und abwechslungsreiches Mittagessen und entlastet Sie im Alltag – und das 365 Tage im Jahr. Werfen Sie einen Blick in unsere umfangreiche Speisekarte und lassen Sie sich von der Vielzahl an Gerichten inspirieren, die auf die speziellen Bedürfnisse und Vorlieben Ihrer Angehörigen abgestimmt sind. Ob traditionelle Hausmannskost, vegetarische Optionen oder pürierte KostÜberzeugen Sie sich von der Qualität unserer Gerichte!

    Häufig gestellte Fragen

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    Im Seniorenmagazin der Landhausküche finden Sie mehr Beiträge rund um das Thema Pflege von Angehörigen - von Pflegeleistungen bis hin zur Pflegeformen. 
    Artikel vom 10.12.2025