Essen auf Rädern als Entlastung für Sie und Ihre AngehörigenSich selber Essen zuzubereiten ist mühselig. Zunächst müssen schwere Einkäufe nach Hause getragen werden, anschließend kommt das lange Stehen am Herd. Das ist für viele Senioren eine Herausforderung. |
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Die Preise für Essen auf Rädern unterscheiden sich je nach Anbieter, zu denen private Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen gehören können. Dabei kommt es auch darauf an, ob der Anbieter das Essen aus erntefrischen und hochwertigen Zutaten zubereitet und ob Profiköche am Werk sind. Beim Preisvergleich für Essen auf Rädern sollten Sie daher darauf achten, ob
In der Regel ist die Bestellung von Essen auf Rädern kurzfristig und unkompliziert über ein Bestellformular möglich. Ein seriöser Menüservice arbeitet ohne vertragliche Verpflichtung. Lediglich das bereits bestellte Essen muss abgenommen und bezahlt werden. Damit belaufen sich auch die monatlichen Kosten nur auf das, was Sie bestellt haben.
Unsere Gerichte variieren von Woche zu Woche und liegen dabei preislich zwischen 6,99 € und 9,19 €. Wir legen großen Wert auf die Qualität des Essens, weswegen wir konsequent auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Geschmacksverstärker verzichten. Daher bereiten unsere ausgebildeten Profi-Köche das Essen aus erntefrischen Zutaten nach beliebten Rezepten zu. Neben klassischen Gerichten stehen auch beliebte Speisen der mediterranen Küche und Spezialitäten wie Wild oder Fisch auf unserer Speisenkarte. Die Anlieferung erfolgt kostenlos. Lediglich am Wochenende und an Feiertagen berechnen wir 0,50 € pro Menü. Sie gehen bei uns keinerlei Vertragsbindung ein.
Grundsätzlich müssen Sie oder Ihr Angehöriger die Kosten für Essen auf Rädern selber tragen. Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Mehr- und Sonderbedarf, zu dem auch Essen auf Rädern gehört, ist im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt.
Um einen Zuschuss vom Sozialamt zu erhalten, muss beim Amt nachgewiesen werden, dass das Mittagessen aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zubereitet werden kann und dafür Hilfe benötigt wird. Dafür kann sich Ihr Angehöriger vom Arzt ein Attest mit Diagnose und Begründung ausstellen lassen.
Folgende Bedingungen sollten erfüllt sein, damit ein Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens beantragt werden kann: Ihr Angehöriger hat gerade eine Operation oder Erkrankung hinter sich, von der er sich erholen muss. Er ist krank, behindert oder von einer Krankheit oder Behinderung bedroht. Er benötigt eine besondere Ernährung, die einer Mangelernährung vorbeugt und er kann sich die Mehrkosten für die Menüs nicht leisten.
Leichter ist es, einen Zuschuss für das Essen zu bekommen, wenn bereits einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter vorliegt. Allerdings ist dies immer eine Einzelfallentscheidung, die zum einen von der individuellen Situation abhängt und zum anderen von dem Bundesland und dem Ort, in dem der Senior lebt. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass Anspruch auf einen Zuschuss besteht, wenn bisher keine Leistungen bezogen wurden. Um sicher gehen zu können, erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Wir arbeiten in allen Lieferregionen mit den Ämtern zusammen und können Ihnen eine Rechnung ausstellen, durch die Sie einfach und unkompliziert die Abrechnung mit dem Sozialamt erledigen können. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die lokalen Bedingungen, die für die bürokratische Abwicklung notwendig sind.
Anders, als man zunächst vermuten würde, lassen sich die Kosten für Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Belastung von der Steuer absetzen, da die Herstellung des Essens nicht in den eigenen Räumlichkeiten sondern in den Räumen des Menüservices erfolgt. Dennoch ist es möglich, die Ausgaben steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Um eine außergewöhnliche Belastung handelt es sich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, dass das Essen bei einem Menüservice bestellt wird. Die Kosten für die außergewöhnliche Belastung können dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sodass sich dadurch die Steuerlast reduziert. Allerdings werden die Kosten nicht voll angerechnet, eine zumutbare Belastung, die zwischen 1 – 7 % der Kosten für Essen auf Rädern liegt, muss Ihr Angehöriger selbst tragen und kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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