Essen auf Rädern: Kosten für den Menüservice für Senioren

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Sparschwein

Essen auf Rädern als Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen

Sich selber Essen zuzubereiten ist mühselig. Zunächst müssen schwere Einkäufe nach Hause getragen werden, anschließend kommt das lange Stehen am Herd. Das ist für viele Senioren eine Herausforderung.

Als Angehöriger sind Sie vielleicht beruflich eingespannt oder wohnen mehrere hundert Kilometer entfernt und schaffen es deshalb nicht, täglich für eine warme Mahlzeit zu sorgen. Da ist Essen auf Rädern eine sinnvolle Alternative, damit Sie und Ihre Angehörigen Entlastung erfahren. 

Dank eines Menüservices, wie dem der Landhausküche, kann Ihr Angehöriger - ohne die vorherigen Strapazen des Einkaufens und Kochens - jeden Mittag ein heißes und ausgewogen Essen genießen. Das Mittagessen wird einfach und zuverlässig an die Haustüre gebracht. Doch was kostet Essen auf Rädern? Wer übernimmt die Kosten? Gibt es Zuschüsse? Oder lassen sich die Kosten für Essen auf Rädern steuerlich absetzen? Im Folgenden informieren wir Sie umfangreich über die Preise und Zuschussmöglichkeiten für Essen auf Rädern.

Was kostet Essen auf Rädern?

Die Preise für Essen auf Rädern unterscheiden sich je nach Anbieter, zu denen private Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen gehören können. Dabei kommt es auch darauf an, ob der Anbieter das Essen aus erntefrischen und hochwertigen Zutaten zubereitet und ob Profiköche am Werk sind. Beim Preisvergleich für Essen auf Rädern sollten Sie daher darauf achten, ob

  • mit frischen Zutaten gekocht wird
  • das Essen von Profiköchen zubereitet wird
  • genügend Abwechslung besteht
  • hochwertige Zutaten verwendet werden
  • auf eine ausgewogene Ernährung Wert gelegt wird
  • auf Konservierungsstoffe verzichtet wird
  • es auch ein Angebot für spezielle Anforderungen (z.B. Schluckbeschwerden) gibt
  • die Menüs auch zum Einfrieren geliefert werden können
  • keine Vertragsbindung besteht


Um sicher zu sein, ob die Menüs Ihren und den Wünschen des Seniors entsprechen, empfiehlt es sich, zunächst ein Probierangebot zu bestellen. Bei einem guten Menüservice liegen die Kosten pro Mahlzeit etwa zwischen 9 € und 13 €. Diese können bei hochkalorischer, salzreduzierter oder pürierter Nahrung anders ausfallen. Die Anlieferung der Mahlzeit ist in der Regel kostenlos. Nur an Wochenenden oder Feiertagen kann es zu einer kleinen Gebühr von maximal 1 € pro Gericht kommen. Auch der Bestellprozess ist üblicherweise kostenfrei.

Menükurier

Die freundlichen Kuriere der Landhausküche liefern Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein hochwertiges Mittagessen heiß ins Haus.

Die monatlichen Kosten für einen Menüservice

In der Regel ist die Bestellung von Essen auf Rädern kurzfristig und unkompliziert über ein Bestellformular möglich. Ein seriöser Menüservice arbeitet ohne vertragliche Verpflichtung. Lediglich das bereits bestellte Essen muss abgenommen und bezahlt werden. Damit belaufen sich auch die monatlichen Kosten nur auf das, was Sie bestellt haben.

Die Kosten für Essen auf Rädern bei der Landhausküche?

Unsere Gerichte variieren von Woche zu Woche und liegen dabei preislich zwischen ca. 9 und 13 €. Wir legen großen Wert auf die Qualität des Essens, weswegen wir konsequent auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Geschmacksverstärker verzichten. Daher bereiten unsere ausgebildeten Profi-Köche das Essen aus erntefrischen Zutaten nach beliebten Rezepten zu. Neben klassischen Gerichten stehen auch beliebte Speisen der mediterranen Küche und Spezialitäten wie Wild oder Fisch auf unserer Speisenkarte. Die Anlieferung erfolgt kostenlos. Lediglich am Wochenende und an Feiertagen berechnen wir 0,60 € pro Menü. Sie gehen bei uns keinerlei Vertragsbindung ein.

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Kapseehecht in feiner Honig Senfsauce

Wer übernimmt die Kosten für Essen auf Rädern?

Grundsätzlich müssen Sie oder Ihr Angehöriger die Kosten für Essen auf Rädern selber tragen. Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Mehr- und Sonderbedarf, zu dem auch Essen auf Rädern gehört, ist im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt.

Zuschuss vom Sozialamt

Um einen Zuschuss vom Sozialamt zu erhalten, muss beim Amt nachgewiesen werden, dass das Mittagessen aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zubereitet werden kann und dafür Hilfe benötigt wird. Dafür kann sich Ihr Angehöriger vom Arzt ein Attest mit Diagnose und Begründung ausstellen lassen.

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Folgende Bedingungen sollten erfüllt sein, damit ein Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens beantragt werden kann: Ihr Angehöriger hat gerade eine Operation oder Erkrankung hinter sich, von der er sich erholen muss. Er ist krank, behindert oder von einer Krankheit oder Behinderung bedroht. Er benötigt eine besondere Ernährung, die einer Mangelernährung vorbeugt und er kann sich die Mehrkosten für die Menüs nicht leisten.

Leichter ist es, einen Zuschuss für das Essen zu bekommen, wenn bereits einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter vorliegt. Allerdings ist dies immer eine Einzelfallentscheidung, die zum einen von der individuellen Situation abhängt und zum anderen von dem Bundesland und dem Ort, in dem der Senior lebt. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass Anspruch auf einen Zuschuss besteht, wenn bisher keine Leistungen bezogen wurden. Um sicher gehen zu können, erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss zu erhalten.

Die Abrechnung beim Sozialamt

Wir arbeiten in allen Lieferregionen mit den Ämtern zusammen und können Ihnen eine Rechnung ausstellen, durch die Sie einfach und unkompliziert die Abrechnung mit dem Sozialamt erledigen können. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die lokalen Bedingungen, die für die bürokratische Abwicklung notwendig sind.

    Lassen sich die Kosten steuerlich absetzen?

    Anders, als man zunächst vermuten würde, lassen sich die Kosten für Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Belastung von der Steuer absetzen, da die Herstellung des Essens nicht in den eigenen Räumlichkeiten sondern in den Räumen des Menüservices erfolgt. Dennoch ist es möglich, die Ausgaben steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Um eine außergewöhnliche Belastung handelt es sich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, dass das Essen bei einem Menüservice bestellt wird. Die Kosten für die außergewöhnliche Belastung können dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sodass sich dadurch die Steuerlast reduziert. Allerdings werden die Kosten nicht voll angerechnet, eine zumutbare Belastung, die zwischen 1 – 7 % der Kosten für Essen auf Rädern liegt, muss Ihr Angehöriger selbst tragen und kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.