Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
In Deutschland sind 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig und auf die Hilfe anderer angewiesen. Knapp Dreiviertel von ihnen leben weiterhin in ihren eigenen vier Wänden und werden durch nahe Angehörige betreut. Doch viele pflegende Angehörige sind berufstätig, wodurch die Betreuung oft eine Herausforderung ist.
Seit dem 01.01.2015 entlastet das Plegezeitgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf pflegende Angehörige, indem sie das Recht auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monate haben. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Ansprüche und Ihre Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren:
Inhalt
Die Pflegebedürftigen in Deutschland sind häufig auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen.
Die drei Arten der Freistellung für pflegende Angehörige
Es gibt drei Arten der Freistellung für pflegende Angehörige. Bei allen drei Arten ist Voraussetzung, dass es sich bei der Pflege um einen nahen Angehörigen handelt.
Wie lange darf Pflegezeit genommen werden?
- Kurzeitige Arbeitsverhinderung: maximal 10 Tage Auszeit in akuter Pflegesituation eines nahen Angehörige mit Lohnersatzleistung
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen (vollständig oder teilweise) mit zinslosem Darlehen
- Familienpflegezeit: maximal 24 Monate teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen mit zinslosem Darlehen
Für wen kann Pflegefreistellung genommen werden?
- Eltern, Stiefeltern, Großeltern und Schwiegereltern
- Geschwister
- Ehepartner, Lebenspartner
- Partner einer eheähnlichen sowie lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch die des Ehegatten oder Lebenspartners)
- Schwiegerkinder und Enkelkinder
- Schwägerinnen und Schwager
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage Ihrer Arbeit fernzubleiben, um akute oder weiterführende Pflegemaßnahmen für einen Ihrer nahen Angehörigen zu organisieren. Für einen rechtlichen Anspruch muss die akute Pflegesituation unerwartet auftreten.
Sie können die zehn Arbeitstage zusammenhängend in Anspruch nehmen oder auf mehrere Zeiträume verteilen. Ihr Arbeitgeber stellt Sie für den Zeitraum vollständig frei.
Sie müssen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht bei Ihrem Arbeitgeber ankündigen, ihn allerdings unverzüglich über die Arbeitsverhinderung sowie die Dauer informieren. Als nahe Angehörige haben Sie auch die Möglichkeit, diese zehn Tage Pflegeurlaub untereinander aufzuteilen und sich parallel oder nacheinander um die Pflegebetreuung Ihres nahen Angehörigen zu kümmern.
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung. Es ersetzt Ihren entgangenen Lohn während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und gibt Beschäftigen, die die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren, eine finanzielle Sicherheit. Der Gesamtanspruch beträgt höchstens zehn Tage. Sie können sich das Pflegeunterstützungsgeld auch mit mehreren Angehörigen teilen.
Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?
Die Pflegekasse Ihres zu pflegenden nahen Angehörigen ist für die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes zuständig. Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen Sie daher bei der Pflegekasse beziehungsweise beim Pflegeversicherungsunternehmen Ihres nahen Angehörigen. Ihrem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung Ihres Angehörigen beigelegt werden. Da die Höhe dieser Pflegeleistung an Ihrem Nettoeinkommen gemessen wird, benötigt die Pflegekasse auch eine Entgeltbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.
Die Pflegezeit für nahe Angehörige
Bei der Pflegezeit können Sie sich maximal sechs Monate von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu pflegen. In der Regel werden Sie vollständig freigestellt. In Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich auch teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Was bedeutet Pflegezeit?
Die Pflegezeit gibt allen Beschäftigten die Möglichkeit, sich temporär von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu übernehmen. Während der Pflegezeit ist es erlaubt, dass Dritte oder ein ambulanter Pflegedienst Sie in der häuslichen Pflege unterstützen.
Wie beantrage ich die Pflegezeit im Betrieb?
Ihre Pflegezeit beantragen Sie in schriftlicher Form bei Ihrem Arbeitgeber. Den Antrag auf Pflegezeit müssen Sie mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen. In Ihrem Antrag geben Sie auch Auskunft über die Dauer und den Umfang der Freistellung (vollständige oder teilweise).
Bitte beachten Sie: Zur Freistellung müssen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachweisen. Diese Bescheinigung muss Ihrem Antrag auf Pflegezeit beiliegen.
Wird Pflegezeit vom Arbeitgeber bezahlt?
In den meisten Fällen besteht kein automatischer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Pflegezeit ist in der Regel eine unbezahlte Pflegefreistellung. Das bedeutet, dass Sie während dieser Zeit nicht Ihren regulären Arbeitslohn erhalten und Ihren Lebensunterhalt eigenständig absichern müssen.
Kann der Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen?
Seit dem 1. Juli 2008 haben Sie als Beschäftigter nach dem Pflegezeitgesetz einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Pflegezeit daher nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Rechtsanspruch nur gültig ist, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wie beantrage ich bezahlte Pflegezeit?
Wie viel Geld bekomme ich in der Pflegezeit?
Pflegezeit für minderjährige pflegebedürftige Angehörige
Für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen haben Sie auch außerhalb der häuslichen Umgebung einen Anspruch auf eine Freistellung nach Pflegezeitgesetz. Voraussetzung ist, dass Ihr zu pflegender Angehöriger mindestens Pflegegrad 1 hat.
Wer zahlt die Krankenkasse bei Pflegezeit?
Pflegezeit bei der Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase
Sie haben auch einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Sie können sich vollständig oder teilweise bis zu drei Monate freistellen lassen. Hierzu müssen Sie die Erkrankung Ihres Angehörigen durch eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber nachweisen.
Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellt sich nicht nur die Frage nach der beruflichen Freistellung, sondern auch nach der passenden Wohnform. Denn die Wahl des richtigen Wohnumfelds ist entscheidend für das Wohlbefinden und die pflegerische Versorgung. Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle, von der
- ambulanten Pflege im eigenen Zuhause
- betreutes Wohnen
- Pflege-Wohngemeinschaften bis hin zur
- vollstationären Pflege im Pflegeheim.
Welche Wohnform infrage kommt, hängt vom Pflegegrad, der Selbstständigkeit des Betroffenen sowie den zeitlichen und emotionalen Ressourcen der Angehörigen ab.
Wie funktioniert die Familienpflegezeit?
Der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit ist, dass Sie höchstens 24 Monate von der Arbeit freigestellt werden, um einen Ihrer Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Sie werden, anders als in der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit, während der Familienpflegezeit nur teilweise freigestellt. Ihre Mindestarbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Woche. Während der Familienpflegezeit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen ein reduziertes Gehalt, das anteilig an Ihrer Arbeitszeit gemessen wird. Gleichzeitig wird Ihr Lohn um die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem ursprünglichen und Ihrem reduzierten Gehalt angehoben. Diese Gehaltsaufstockung finanziert Ihr Arbeitgeber aus einem zinslosen Bundesdarlehen. Nach Ende der Krankenpflege zuhause steigen Sie wieder vollständig in Ihren Beruf ein. Ihr Gehalt bleibt reduziert, da Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Lohns einbehält und das zinslose Darlehen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zurückzahlt.
Wie beantrage ich die Familienpflegezeit?
Kann mein Arbeitgeber die Familienpflegezeit ablehnen?
Genau wie auf die Pflegezeit, haben Sie auch auf die Familienpflegezeit gemäß des Familienpflegezeitgesetztes (FPfZG) einen Rechtsanspruch. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Familienpflegezeit daher nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Rechtsanspruch nur gültig ist, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Hiervon sind Beschäftigte in der Berufsausbildung ausgenommen. Grundsätzlich endet Ihre Familienpflegezeit nach Ablauf der vereinbarten Zeit und spätestens nach 24 Monaten. Für den Fall, dass sich Ihre Umstände ändern, endet die Familienpflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Zu den veränderten Umständen zählen zum Beispiel:
- Ihr zu pflegender naher Angehöriger ist nicht mehr pflegebedürftig,
- die häusliche Pflege ist nicht mehr möglich oder
- Ihr zu pflegender naher Angehöriger verstirbt während der Familienpflegezeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die veränderten Umstände direkt mitteilen müssen. Sie können Ihre Familienpflegezeit nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorzeitig beenden.
Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander kombinieren
Voraussetzung für die Kombination ist, dass die Freistellungen zur Pflege direkt aufeinanderfolgen und die Gesamtdauer der Pflege- und Familienpflegezeit maximal 24 Monate beträgt. Die Ankündigungsfristen sowie die Voraussetzung hinsichtlich der Betriebsgröße bestehen weiterhin. Für einen Übergang von der Pflege in die Familienpflegezeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber also acht Wochen vor Ende der Pflegezeit in Kenntnis setzen. Nur wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt, haben Sie einen rechtlichen Anspruch.
Wie kann ich meine Arbeitszeit wegen Pflege reduzieren?
Im deutschen Recht sind verschiedene Modelle verankert, wie Sie Ihre Arbeitszeit wegen der Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren können, neben einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit können Sie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch mobiles Arbeiten verbessern. Auch ein Umstieg von Voll- auf Teilzeit oder eine Krankschreibung aufgrund körperlicher oder psychischer Belastung sind Möglichkeiten.
Wichtig ist es jedoch, in jedem Fall frühzeitig Ihrem Arbeitgeber Ihren Wunsch nach Arbeitsreduktion zu kommunizieren.
Wie wirkt sich die Pflegezeit auf meinen Urlaubsanspruch aus?
Pflegezeit wirkt sich auf Ihren Urlaubsanspruch aus, vor allem bei einer vollständigen Pflegefreistellung. Je nach gewähltem Modell, kann der jährliche Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber reduziert werden.
- Vollständige Freistellung: Lassen Sie sich vollständig von der Arbeit freistellen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, kann der Arbeitgeber Ihren Jahresurlaub für jeden vollen Monat dieser Freistellung um ein Zwölftel kürzen.
- Teilzeit-Pflegezeit: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu sechs Monate reduzieren und weiterhin arbeiten, während Sie Ihren Angehörigen pflegen, darf Ihr Urlaub nicht gekürzt werden.
- Familienpflegezeit: Die Familienpflegezeit ist eine Form der Teilzeit-Pflegezeit. Hierbei wird die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche reduziert. Auch hier gilt: Der Urlaub darf nicht gekürzt werden.
- Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Bei einer Teilzeitbeschäftigung, die an weniger als 5 Tagen in der Woche erfolgt, wird der Urlaub entsprechend umgerechnet.
Wie viel Urlaub kann ich für die Pflege eines Angehörigen bekommen?
Habe ich einen Kündigungsschutz bei der Freistellung?
Ja, der Kündigungsschutz besteht von der Ankündigung Ihrer Freistellung bis zum Ende der Auszeit. Das heißt: Sobald Sie Ihre Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber melden, kann dieser Sie bis zum Ende der Freistellung nicht mehr kündigen.
Essen auf Rädern: Entlastung in der Pflegezeit
Der Spagat zwischen Beruf und Pflege kann herausfordernd sein. Wir von der Landhausküche möchten Sie mit unserem Angebot an leckeren, wechselnden Mittagessen entlasten und Ihren Angehörigen mit einer leckeren Auswahl an traditionellen Menüs versorgen. Wir liefern unser Essen auf Rädern an 365 Tagen direkt zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Im Berufsalltag oder am Wochenende können Sie sich so kurz zurücklehnen und wissen Ihren Angehörigen kulinarisch gut versorgt. In unserem Angebot finden Sie auch eine Auswahl an tiefkühlfrischen Gerichten oder pürierten Menüs.
In unserem Probierangebot haben Sie die Möglichkeit, unser Angebot gemeinsam mit Ihrem Angehörigen zu kosten.
Wissenswertes für Senioren und ihre Angehörigen
Erfahren Sie mehr im Seniorenmagazin der Landhausküche. Dort finden Sie weitere Artikel zum Thema Pflege, aber auch weitere Tipps zu Ernährung im Alter.